Dr. Andreas Gronewald
ist Stiftungsmanager im Team "Wissenschaft und Umwelt" im Deutschen Stiftungszentrum.
T 0201 8401-124
Stiftung zur Förderung von Wissenschaft, Kultur, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Wohlfahrtspflege.
Die Alfred und Cläre Pott-Stiftung ist benannt nach dem Gründungsvorstand der Ruhrgas AG, Dr. Alfred Pott (1882 - 1951) und seiner 1962 verstorbenen Ehefrau Cläre Pott geb. Mommer. Gemeinsam mit Albert Vögeler initiierte Alfred Pott 1926 die Gründung der Aktiengesellschaft für Kohleverwertung, aus der 1928 die Ruhrgas Aktiengesellschaft hervorging. Cläre Pott hat testamentarisch verfügt, das gemeinsame Vermögen in eine Stiftung mit dem Namen Alfred und Cläre Pott-Stiftung einzubringen, die der Förderung gemeinnütziger Zwecke - insbesondere im Ruhrgebiet - durch Zuwendung an förderungswürdige Einrichtungen und Personen dienen soll.
Die Stiftung ist primär operativ oder in öffentlich-privaten Partnerschaften tätig, d.h. sie setzt eigene Projekte oder Kooperationsprojekte in Zusammenarbeit mit Körperschaften des Öffentlichen Rechts bzw. gemeinnützigen Einrichtungen, Vereinen und Organisationen um.
Gefördert werden die Bereiche:
- Wissenschaft und Forschung (Naturwissenschaft und Technik, Geistes- und
Gesellschaftswissenschaften)
- Bildung und Erziehung
- Kunst und Kultur
- Wohlfahrtswesen
- Mildtätige und kirchliche Zwecke
Die Stiftung verwendet die Mittel u.a. zur Förderung von Kultur-, Bildungs- und Forschungseinrichtungen im Ruhrgebiet und insbesondere in den Städten Essen und Witten.
Die Stiftung versteht sich primär als operative Stiftung, d.h. sie agiert vornehmlich im Rahmen eigener Schwerpunktprogramme und wirkt bei der Projektentwicklung und ihrer Durchführung gestaltend mit. Anträge auf Förderung nimmt die Stiftung deshalb nur dann entgegen, wenn sie eindeutig zu den gemeinnützigen Zwecken der Abgabenordnung (AO), zu den satzungsgemäßen Zwecken der Stiftung sowie zu ihrem Förderprofil passen. Nähere Informationen finden sich im "Merkblatt für Antragsteller".
Negativliste:
Folgende Maßnahmen sind von einer Förderung ausgeschlossen:
- Zuwendungen an Einzelpersonen
- Reisekosten und Gebühren zur Teilnahme an Kongressen, Tagungen und
Fortbildungsmaßnahmen außerhalb von der Stiftung geförderter Projekte
- Einzelstipendien außerhalb von der Stiftung geförderter Programme
- Druckkostenzuschüsse und Übersetzungsbeihilfen außerhalb von der Stiftung
geförderter Publikationsprojekte
- Schließen von Haushaltslücken
ist Stiftungsmanager im Team "Wissenschaft und Umwelt" im Deutschen Stiftungszentrum.
T 0201 8401-124
Baedekerstraße 1
45128 Essen