Peer Fischer
ist Stiftungsmanager und stellvertretender Teamleiter im DSZ-Regionalbüro Berlin.
T 030 322982-344
1999 testamentarisch von Dr. Gertrud Böhlig errichtet im Gedenken an und in Fortsetzung des Lebenswerkes des Ehepaares Prof. Dr. theol. Dr. phil. Alexander Böhlig (verstorben am 25. Januar 1996) und seiner Ehefrau Dr. Gertrud Böhlig (verstorben am 27. Mai 1999).
Förderung der Sprachen und Kulturen des Christlichen Orients unter besonderer Berücksichtigung von Geistesströmungen der Gnosis und des Manichäismus sowie des Einflusses der griechischen und jüdischen Kultur auf die östliche Hälfte des römischen Reiches und dessen Nachfolgerstaaten.
Die Stiftung vergibt Promotions- und Habilitationsstipendien und fördert Vortragsreihen (Böhlig-Vorlesungen) an Fakultäten und Instituten im deutschen Sprachraum. Ebenso vergibt sie Beihilfen an Institutionen für die Anschaffung von christlich-orientalischer Literatur sowie Druckkostenbeihilfen. Sie vergibt darüber hinaus alle zwei Jahre den Alexander Böhlig-Preis. Die Auszeichnung wird für hervorragende Promotionen und Habilitationen, die nicht älter als zwei Jahre alt sein dürfen, aus dem Fachgebiet des Christlichen Orients und der antiken Christengeschichte der östlichen Reichshälfte verliehen.
Alexander-Böhlig-Preis
Der nächste Alexander-Böhlig-Preis wird Ende 2025 in Berlin verliehen.
Stipendien
Stipendien werden nur für eine Laufzeit von 12 Monaten gewährt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Für die Bewerbung um ein Stipendium müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
Bewerbungsanschreiben mit Angaben über Beginn und Dauer der Förderung sowie eine detaillierte Projektbeschreibung mit Informationen über den Stand der Arbeit (5-8 Seiten). Erforderlich sind ebenfalls ein tabellarischer Lebenslauf und mind. ein Gutachten eines Hochschullehrers sowie Informationen über die Sprachkenntnisse bezogen auf das Promotions-/Habilitationsvorhaben.
Böhlig-Vorlesungen
Die Stiftung lädt Fakultäten und Institute im deutschen Sprachraum ein, sich mit einem zweiseitigen Konzept zu bewerben, das in jedem Fall den Namen, ein kurzes Biogramm, Vortragstitel und ein kurzes abstract einer bzw. eines Vortragenden samt einer Abrechnung enthalten muss. Von dem bzw. der Vortragenden muss eine schriftliche Zusage beigefügt werden. Förderfähig sind Reise- und Übernachtungskosten nach dem Bundesreisekostengesetz, ein Honorar von bis zu 500 Euro sowie die Kosten eines bescheidenen Empfangs für die Besuchenden der Veranstaltung. Werbekosten und Raummieten müssen durch den Veranstalter getragen werden. Die Stiftung freut sich über Bewerbungen, die im Blick auf Thema und Fachgebiet der Vortragenden an Gertrud und Alexander Böhlig anknüpfen. Pro Jahr sind bis zu zwei solcher Vorlesungen förderfähig.
Für alle Förderanträge müssen die Unterlagen bis zum 15. Oktober e. J. bei der Stiftung unter der Adresse des Deutschen Stiftungszentrums in Berlin vorliegen.
ist Stiftungsmanager und stellvertretender Teamleiter im DSZ-Regionalbüro Berlin.
T 030 322982-344
Pariser Platz 6
10117 Berlin