25.01.2024
Die Corona-Stiftung im Stifterverband hat ihre Förderinitiative erweitert. Ihre jetzt veröffentliche Ausschreibung umfasst zwei Programmlinien: Die Stiftung fördert bis zu zwei Nachwuchsforschungsgruppen im Bereich Kardiovaskuläre und Neurovaskuläre Erkrankungen mit jeweils bis zu einer Million Euro und unterstützt außerdem bis zu zwei "Young Scientists" in der Postdoc-Phase mit jeweils maximal 500.000 Euro bei der Durchführung eines einzelnen, zeitlich begrenzten, innovativen Vorhabens in der translationalen, kardiovaskulären bzw. neurovaskulären Forschung. Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler können sich bis zum 17. März 2024 bei der Corona-Stiftung bewerben.
Kardiovaskuläre Erkrankungen gehören weltweit zu den häufigsten Todesursachen. Trotz großer Fortschritte im Verständnis ihrer molekularen und physiologischen Mechanismen gelingt die Übertragung von Grundlagenergebnissen in neue, effektive Behandlungsstrategien zu selten. Diese Herausforderung will die Corona-Stiftung durch die Förderung wissenschaftlich exzellenter, innovativer und strukturell wegweisender Forschungsvorhaben an der Schnittstelle von präklinischer und klinischer Forschung aufgreifen.
Kardiovaskuläre Erkrankungen wie Herzinfarkt, KHK, pAVK sowie neurovaskuläre Erkrankungen wie ischämischer Schlaganfall beruhen pathophysiologisch auf einer Minderperfusion von Gewebe. Neben den direkten Veränderungen in der Gefäßwand sind prothrombotische Veränderungen sowie lokale und systemische Inflammationsprozesse von entscheidender Bedeutung. Diese pathophysiologischen Prozesse stehen ebenso im Zentrum des Interesses der Förderinitiative wie die Bedeutung von Komorbiditäten für die Entstehung kardiovaskulärer Folgeschäden.
Die Corona-Stiftung fördert zukunftsweisende innovative Vorhaben in der translationalen, kardiovaskulären bzw. neurovaskulären Forschung, insbesondere präklinische oder klinische Studien, inklusive epidemiologischer und genetischer Studien. Die präklinischen Vorhaben sind in enger Kooperation mit Partnern aus der Klinik mit Forschungserfahrung und -verständnis zu konzipieren. Die Mittel sind für die Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, technisches Personal sowie Sachmittel vorgesehen. Die eigene Stelle kann nicht beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist die gesicherte Stellenfinanzierung bis zum Ende des beantragten Förderzeitraums. Overheadkosten werden nicht übernommen. Im Antrag muss die Abgrenzung zu möglichen anderen Projektförderungen und geplanten Förderanträgen der Institution dargestellt werden. Ein Anliegen der Stifterin war die Förderung von Wissenschaftlerinnen, die hiermit besonders zur Antragstellung eingeladen werden. Die Förderinitiative hat zwei Programmlinien.
Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig. Konzeptskizzen sind bis zum 17. März 2024 einzureichen.
ist Stiftungssachbearbeiterin im
Team "Wissenschaft und Umwelt"
im Deutschen Stiftungszentrum.
T 0201 8401-319