Der Stifterverband mit seinem Deutschen Stiftungszentrum (DSZ) begrüßt die geplante Vereinheitlichung des Stiftungsrechts.
Der vorliegende Referentenentwurf für ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (Stand: 16. September 2020) beinhaltet seit langer Zeit vom Stifterverband geforderte Verbesserungen der Rechtslage von Stiftungen, unter anderem etwa die Schaffung eines Stiftungsregisters mit Publizitätswirkung. Aber es gibt auch Nachbesserungsbedarf, den der Stifterverband im Rahmen einer Stellungnahme zusammengefasst und an das Bundesjustizministerium übermittelt hat.
Die DSZ-Experten bringen sich fundiert in den Prozess zur Modernisierung des Stiftungsrechts ein. Dabei haben sie nicht nur kommentiert, welche Regelungen für den Stifterverband mit seinem DSZ nachbesserungsfähig bzw. nachbesserungsbedürftig sind, sondern unterbreiten auch konkrete Änderungsvorschläge.
Mit Rechtsanwalt Dr. Markus Heuel, Mitglied der Geschäftsleitung des Deutschen Stiftungszentrums, hat StifterTV ein Interview zur geplanten Stiftungsrechtsreform und über die Stellungnahme des Stifterverbandes zum Referentenentwurf geführt.
Eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts veröffentlichen die DSZ Rechtsanwälte in den Roten Seiten, die der Ausgabe 6/2020 des Fachmagazins "Stiftung&Sponsoring" beiliegt.
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Am 13. und 14. November 2020 fanden die 20. Hamburger Tage des Stiftungs- und Non-Profit-Rechts unter dem Generalthema "Herausforderungen der Zivilgesellschaft durch die Corona-Pandemie und den Vierten Sektor" statt – hier wurde die Reform des Stiftungsrechts kritisch diskutiert. Im Rahmen einer Abstimmung unter den rund 160 Teilnehmern wurde die Hamburger Erklärung zur Stiftungsrechtsreform zur Abstimmung gestellt. Eine große Mehrheit, fast 87 Prozent, sprach sich für diese aus.