
Der vorliegende Referentenentwurf für ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (Stand: 16. September 2020) beinhaltet seit langer Zeit vom Stifterverband geforderte Verbesserungen der Rechtslage von Stiftungen, unter anderem etwa die Schaffung eines Stiftungsregisters mit Publizitätswirkung. Aber es gibt auch Nachbesserungsbedarf, den der Stifterverband im Rahmen einer Stellungnahme zusammengefasst und an das Bundesjustizministerium übermittelt hat.
Die DSZ-Experten bringen sich fundiert in den Prozess zur Modernisierung des Stiftungsrechts ein. Dabei haben sie nicht nur kommentiert, welche Regelungen für den Stifterverband mit seinem DSZ nachbesserungsfähig bzw. nachbesserungsbedürftig sind, sondern unterbreiten auch konkrete Änderungsvorschläge.