Lassen sich mit Stiftungen Steuern sparen? Steuerliche Überlegungen spielen eine wichtige Rolle beim Stiftung gründen und im laufenden Betrieb von Stiftungen. Für gemeinnützige und sonst steuerbegünstigte Stiftungen gelten strikte Anforderungen, um umfassende Steuerbefreiungen zu erhalten. Bei Familienstiftungen und Unternehmensstiftungen sind ebenfalls zahlreiche steuerliche Aspekte zu berücksichtigen, die von Stiftern und Mitgliedern des Stiftungsvorstands genau verstanden und beachtet werden müssen, um als Stiftung steuerliche Vorteile zu genießen.
Genießen Stiftungen Steuervorteile? Stiftungsformen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, können steuerliche Vergünstigungen gemäß den Bestimmungen der Abgabenordnung (§ 52 AO) erhalten. Eine sorgfältige Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt – insbesondere bei der Gründung einer Stiftung und der Ausgestaltung ihrer Satzung – stellt sicher, dass die steuerlichen Anforderungen an die Gemeinnützigkeit erfüllt sind.
Die Feststellung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt im Rahmen der Stiftungsgründung ist bindend und gewährleistet Rechtssicherheit für den Stifter. Im Falle einer Ablehnung kann die Entscheidung des Finanzamts gerichtlich überprüft werden. Die Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts müssen von der Stiftung kontinuierlich erfüllt werden. Insbesondere müssen die Mittel der Stiftung zweckgebunden und zeitnah verwendet werden.
Im Stiftungsmanagement bestehen potenzielle Gefahren, die zur Aberkennung des Status der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt führen können. Diese Gefahren ergeben sich vor allem aus:
Gibt es für eine Familienstiftung Steuervorteile? Der Besteuerung von Familienstiftungen, insbesondere im Hinblick auf Ertragsteuern und Erbschaft- sowie Schenkungssteuern bei der Stiftung als Erbe, kommt eine entscheidende Bedeutung zu.
Erbschaftsteuer bei Familienstiftungen: Erbschaftsteuerlich bieten Familienstiftungen in der Regel keine steuerlichen Vorteile. Die Besteuerung orientiert sich an der Steuerklasse des entferntest verwandten Berechtigten, wodurch sich Auswirkungen auf die Höhe der Steuersätze und der Freibeträge ergeben. Zudem wird alle 30 Jahre die Erbersatzsteuer fällig, die einen Übergang des Vermögens auf zwei Kinder unterstellt. Die allgemeinen Verschonungsregeln für Unternehmensvermögen nach dem Erbschaftsteuergesetz gelten auch für Familienstiftungen.
Ertragsteuer bei Familienstiftungen: Ertragsteuerlich wird eine Familienstiftung ähnlich einer Kapitalgesellschaft behandelt, sodass insoweit bei Unternehmensnachfolgen keine Nachteile entstehen. Strukturierte steuerliche Maßnahmen können Ertragssteuerbelastungen minimieren.
Insgesamt ist die steuerliche Belastung bei Familienstiftungen in den meisten Fällen höher als bei alternativen Optionen wie regelmäßigen Schenkungen und Erbschaften. Familienstiftungen könnten steuerlich vor allem für begünstigtes Betriebsvermögen interessant sein, sofern keine anderen steuerlichen Überlegungen dagegensprechen.
Gemeinnützige Stiftungen müssen viele Kriterien erfüllen, um steuerlich begünstigt zu werden. Sie müssen insbesondere einen der folgenden von der Abgabenordnung vorgegebenen Zwecke verfolgen.
Weitere Voraussetzungen der Steuerbegünstigung:
Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen sind vielfältig und facettenreich. Gemeinnützige Stiftungen, die beispielsweise Wissenschaft, Kultur, Bildung, Umweltschutz, Jugendhilfe oder Altenhilfe fördern, sowie mildtätige und kirchliche Stiftungen können bestimmte steuerliche Begünstigungen in Anspruch nehmen. Voraussetzungen wie selbstloses Handeln, satzungsmäßige Verwendung der Mittel, zeitnahe Verwendung der Erträge und das Verbot zweckfremder Begünstigungen prägen das steuerliche Umfeld.
Die Bindung von Stiftungsvermögen und die ausschließliche, unmittelbare Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke sind Grundprinzipien, die beachtet werden müssen. Steuervorteile, wie die Befreiung von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, sowie die Erstattung der Kapitalertragsteuer, erleichtern gemeinnützigen Stiftungen ihre Arbeit.
Die Gründung und das Management einer gemeinnützigen Stiftung erfordern komplexes Wissen und Handeln. Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen einer Stiftungsberatung auch zu anderen Themen wie Stiftungsrecht, Stifterrente, Grundstockkapital oder Rechnungswesen.