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Ein Tochterunternehmen des Stifterverbandes

Lassen sich mit Stiftungen Steuern sparen? Steuerliche Überlegungen spielen eine wichtige Rolle beim Stiftung gründen und im laufenden Betrieb von Stiftungen. Für gemeinnützige und sonst steuerbegünstigte Stiftungen gelten strikte Anforderungen, um umfassende Steuerbefreiungen zu erhalten. Bei Familienstiftungen und Unternehmensstiftungen sind ebenfalls zahlreiche steuerliche Aspekte zu berücksichtigen, die von Stiftern und Mitgliedern des Stiftungsvorstands genau verstanden und beachtet werden müssen, um als Stiftung steuerliche Vorteile zu genießen.

Stiftungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, können steuerliche Vergünstigungen erhalten (Foto: iStock/Daenin Arnee)
Foto: iStock/Daenin Arnee

Steuervorteile für gemeinnützige Stiftungen: Vergünstigungen und Richtlinien

Genießen Stiftungen Steuervorteile? Stiftungsformen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, können steuerliche Vergünstigungen gemäß den Bestimmungen der Abgabenordnung (§ 52 AO) erhalten. Eine sorgfältige Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt – insbesondere bei der Gründung einer Stiftung und der Ausgestaltung ihrer Satzung – stellt sicher, dass die steuerlichen Anforderungen an die Gemeinnützigkeit erfüllt sind.

Die Feststellung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt im Rahmen der Stiftungsgründung ist bindend und gewährleistet Rechtssicherheit für den Stifter. Im Falle einer Ablehnung kann die Entscheidung des Finanzamts gerichtlich überprüft werden. Die Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts müssen von der Stiftung kontinuierlich erfüllt werden. Insbesondere müssen die Mittel der Stiftung zweckgebunden und zeitnah verwendet werden.

 

Die wichtigsten steuerlichen Vorteile einer gemeinnützigen Stiftung

  • Befreiung von der Erbschaftsteuer (bzw. Schenkungsteuer)
    Erbschaftsteuer ist für eine gemeinnützige Stiftung nicht zu entrichten. Dies gilt für die anfängliche Übertragung von Vermögen auf die Stiftung und für nachträgliche Übertragungen.
     
  • Spendenabzugsmöglichkeit für Zuwendungen an die Stiftung
    Spender haben die Möglichkeit, ihre Zuwendungen an die Stiftung bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen steuerlich abzusetzen.
     
  • Befreiung von der Körperschaftsteuer
    Gemeinnützige Stiftungen sind von der Körperschaftsteuer befreit, sofern sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
     
  • Anwendung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes
    Unter bestimmten Bedingungen können gemeinnützige Stiftungen einen ermäßigten Umsatzsteuersatz nutzen.
     
  • Befreiung von der Gewerbesteuer
    Gemeinnützige Stiftungen sind in der Regel von der Gewerbesteuer befreit.
     
  • Befreiung von der Grundsteuer
    Gemeinnützige Stiftungen können unter bestimmten Umständen von der Grundsteuer befreit sein.

 

Gefahren und Richtlinien im Stiftungsmanagement

Im Stiftungsmanagement bestehen potenzielle Gefahren, die zur Aberkennung des Status der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt führen können. Diese Gefahren ergeben sich vor allem aus:

  • dem Grundsatz der Mittelbindung, der besagt, dass die Stiftungsmittel ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden dürfen
  • der Angemessenheit von Verwaltungskosten, kritisch bewertet werden Verwaltungskostenquoten von mehr als 30 Prozent der verausgabten Stiftungsmittel
  • der zeitnahen Mittelverwendung, Mittel müssen (mit begrenzten Ausnahmen) spätestens zwei Jahre nach dem Zufluss für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden
  • dem Gebot der Ausschließlichkeit gemäß § 56 AO
  • wirtschaftliche Geschäftsbetriebe dürfen nur eine unterstützende Funktion im Stiftungsgeschäft haben, um die Steuerbegünstigung aufrechtzuerhalten.

 

Steuerliche Besonderheiten von Familienstiftungen

Gibt es für eine Familienstiftung Steuervorteile? Der Besteuerung von Familienstiftungen, insbesondere im Hinblick auf Ertragsteuern und Erbschaft- sowie Schenkungssteuern bei der Stiftung als Erbe, kommt eine entscheidende Bedeutung zu.

Erbschaftsteuer bei Familienstiftungen: Erbschaftsteuerlich bieten Familienstiftungen in der Regel keine steuerlichen Vorteile. Die Besteuerung orientiert sich an der Steuerklasse des entferntest verwandten Berechtigten, wodurch sich Auswirkungen auf die Höhe der Steuersätze und der Freibeträge ergeben. Zudem wird alle 30 Jahre die Erbersatzsteuer fällig, die einen Übergang des Vermögens auf zwei Kinder unterstellt. Die allgemeinen Verschonungsregeln für Unternehmensvermögen nach dem Erbschaftsteuergesetz gelten auch für Familienstiftungen.

Ertragsteuer bei Familienstiftungen: Ertragsteuerlich wird eine Familienstiftung ähnlich einer Kapitalgesellschaft behandelt, sodass insoweit bei Unternehmensnachfolgen keine Nachteile entstehen. Strukturierte steuerliche Maßnahmen können Ertragssteuerbelastungen minimieren.

Insgesamt ist die steuerliche Belastung bei Familienstiftungen in den meisten Fällen höher als bei alternativen Optionen wie regelmäßigen Schenkungen und Erbschaften. Familienstiftungen könnten steuerlich vor allem für begünstigtes Betriebsvermögen interessant sein, sofern keine anderen steuerlichen Überlegungen dagegensprechen.

 

Steuerbegünstigte Stiftungszwecke

Gemeinnützige Stiftungen müssen viele Kriterien erfüllen, um steuerlich begünstigt zu werden. Sie müssen insbesondere einen der folgenden von der Abgabenordnung vorgegebenen Zwecke verfolgen.

  1. Gemeinnützig:
    Die Abgabenordnung kennt insgesamt 26 gemeinnützige Zweckkategorien: Die am häufigsten bei Stiftungen zu findenden Zwecke sind die Förderung von Wissenschaft, Kultur, Bildung und Soziales, wie etwa die Jugend- und Altenhilfe.
    Die Unterstützung im Umweltschutz, der Tierschutz und die Entwicklungszusammenarbeit gehören ebenfalls zu den steuerbegünstigten Zwecken.
  2. Mildtätig:
    Die steuerliche Begünstigung erstreckt sich auf Stiftungen, die hilfsbedürftige Personen in Notlagen unterstützen.
  3. Kirchlich:
    Stiftungen, die die Förderung einer Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts zum Ziel haben, genießen ebenfalls steuerliche Vorteile.
     

Weitere Voraussetzungen der Steuerbegünstigung:

  • Selbstloses Handeln: Die Stiftung darf keine eigenwirtschaftlichen Interessen verfolgen und muss ihre Tätigkeiten uneigennützig ausrichten.
  • Mittelnutzung: Die Mittel der Stiftung müssen ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Zudem ist die zeitnahe Verwendung der Erträge vorgeschrieben.
  • Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben: Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben dürfen nur zu steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden.
  • Verbot zweckfremder Begünstigungen: Es ist untersagt, Personen oder Organisationen außerhalb der definierten satzungsmäßigen Zwecke zu begünstigen.
  • Ausschließliche und unmittelbare Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke: Die Stiftung muss sich ausschließlich auf die Förderung der definierten steuerbegünstigten Zwecke ausrichten.

 

Steuerliche Rahmenbedingungen im Überblick

Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen sind vielfältig und facettenreich. Gemeinnützige Stiftungen, die beispielsweise Wissenschaft, Kultur, Bildung, Umweltschutz, Jugendhilfe oder Altenhilfe fördern, sowie mildtätige und kirchliche Stiftungen können bestimmte steuerliche Begünstigungen in Anspruch nehmen. Voraussetzungen wie selbstloses Handeln, satzungsmäßige Verwendung der Mittel, zeitnahe Verwendung der Erträge und das Verbot zweckfremder Begünstigungen prägen das steuerliche Umfeld.

Die Bindung von Stiftungsvermögen und die ausschließliche, unmittelbare Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke sind Grundprinzipien, die beachtet werden müssen.   Steuervorteile, wie die Befreiung von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, sowie die Erstattung der Kapitalertragsteuer, erleichtern gemeinnützigen Stiftungen ihre Arbeit.

Die Gründung und das Management einer gemeinnützigen Stiftung erfordern komplexes Wissen und Handeln. Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen einer Stiftungsberatung auch zu anderen Themen wie Stiftungsrecht, Stifterrente, Grundstockkapital oder Rechnungswesen.

 

FAQ

  1. Wie erfolgt die steuerliche Behandlung von Spenden an eine Stiftung?
    Spenden an gemeinnützige Stiftungen können unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar sein. Spender haben die Möglichkeit, einen Spendenabzug geltend zu machen, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Die genauen Regelungen sollten im Detail geprüft werden.
     
  2. Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Beendigung oder Auflösung einer Stiftung?
    Die steuerlichen Konsequenzen beim Ende einer Stiftung können vielfältig sein. Dies kann die Besteuerung des verbleibenden Vermögens, die Verwendung der Mittel für gemeinnützige Zwecke oder die Rückführung von Vermögen an Stifter oder andere Begünstigte umfassen.
     
  3. Gibt es steuerliche Freibeträge oder Vergünstigungen für bestimmte Arten von Vermögensgegenständen in einer Stiftung?
    Die steuerliche Behandlung von Vermögensgegenständen in einer Stiftung kann unterschiedlich sein. In bestimmten Fällen können steuerliche Freibeträge oder Vergünstigungen für spezifische Arten von Vermögenswerten gelten, insbesondere wenn diese gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen. Es ist wichtig, die spezifischen Gesetze und Regelungen zu kennen oder fachkundigen Rat einzuholen.