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Ein Tochterunternehmen des Stifterverbandes

Stiftung gründen

Entfalten Sie Ihre Vision, setzen Sie Ideale in die Realität um und hinterlassen Sie einen bleibenden Wert. Wir unterstützen Sie auf Ihrer Reise, Ihre tiefen Überzeugungen in eine starke Stiftung zu verwandeln. Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Experten begleiten, von der Inspiration bis zur nachhaltigen Verwaltung Ihrer Stiftung. Die Gründung einer Stiftung ist mehr als nur ein rechtlicher Akt – es ist eine Lebensentscheidung. Bei uns stehen Ihre Werte an erster Stelle.

Stiftung gründen – mit Herz, Verstand und kompetenter Begleitung.

Foto: iStock/Fang Xia Nuo
Jede volljährige natürliche Person hat das Recht, eine Stiftung zu gründen.

Wie gründe ich eine Stiftung?

Was braucht man, um eine Stiftung zu gründen? Jeder hat das Recht, eine Stiftung – oder im internationalen Kontext Foundation – zu gründen. Dies gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Organisationen wie Vereine oder Aktiengesellschaften. Lediglich das vorhandene Vermögen muss ausreichend sein, um den Stiftungszweck erfüllen zu können.

Ein klar definierter Stiftungszweck und eine Stiftungssatzung sind die wichtigsten Entscheidungen, die nun anstehen. Folgende grundlegenden Schritte sind erforderlich:

  1. Recherchieren und Planen: Führen Sie gründliche Recherchen durch, um die Bedürfnisse und Herausforderungen zu verstehen, denen sich Ihre Stiftung widmen möchte. Erstellen Sie einen detaillierten Plan, der die Ziele, die Zielgruppe und die geplanten Aktivitäten Ihrer Stiftung skizziert.
  2. Zweck und Vision festlegen: Beginnen Sie damit, den Zweck Ihrer Stiftung und Ihre langfristige Vision zu definieren. Welche gesellschaftlichen, kulturellen oder gemeinnützigen Ziele möchten Sie mit Ihrer Stiftung verfolgen?
  3. Juristische Struktur wählen: Entscheiden Sie sich für die geeignete Rechtsform Ihrer Stiftung. In Deutschland gibt es verschiedene Rechtsformen für Stiftungen, darunter die rechtsfähige Stiftung, Treuhandstiftungen oder Stiftungen gGmbH. Da eine einmal festgelegte Rechtsform nachträglich nicht mehr geändert werden kann, ist eine professionelle Beratung spätestens in dieser Phase unbedingt zu empfehlen. Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.
  4. Stiftungssatzung erstellen: Die Erstellung der Stiftungssatzung, welche die grundlegenden Regeln und Vorschriften für Ihre Stiftung definiert, ist ein entscheidender Prozess. In dieser Satzung sollten wichtige Informationen wie der Stiftungsname, der Stiftungszweck, die Organisation und die Entscheidungsprozesse detailliert festgehalten werden.
  5. Stiftungsgeschäft erstellen: Das Stiftungsgeschäft ist die schriftlich verfasste, verbindliche Willenserklärung des Stifters – mit ihr widmet er ein Vermögen dem in der Stiftungssatzung festgelegten Stiftungszweck.
  6. Stiftungsvermögen bereitstellen: Bestimmen Sie das erforderliche Stiftungsvermögen , um Ihre Ziele zu verwirklichen. Dies können finanzielle Mittel, Sachwerte oder andere Vermögenswerte sein – wichtig ist, dass das Vermögen Erträge erwirtschaften kann.
  7. Behördliche Anerkennung: Rechtsfähige Stiftungen bedürfen der staatlichen Anerkennung, die beantragt werden muss. Ab dem 1.1.2026 werden Stiftungen, ebenso wie Vereine, zudem in einem Register erfasst. 
  8. Stiftungsvorstand  benennen: Wählen Sie die Mitglieder des Stiftungsvorstands oder Kuratoriums mit Bedacht aus – sie werden die strategische Ausrichtung bestimmen und Ihre Stiftung lenken.
  9. Betrieb der Stiftung: Entwickeln Sie einen soliden Finanzierungsplan für die Aktivitäten Ihrer Stiftung. Machen Sie sich Gedanken über die Abläufe und die Zusammenarbeit in der Stiftung. Wie kann der Zweck in der Praxis umgesetzt werden?
  10. Fundraising und Ressourcenbeschaffung: Entwickeln Sie bei Bedarf eine Strategie zur Beschaffung zusätzlicher finanzieller Ressourcen für Ihre Stiftung, sei es durch Spenden, Fördermittel, Erbschaften oder andere Mittel.
  11. Monitoring und Berichterstattung: Richten Sie ein System zur Dokumentation und Bewertung der Stiftungsaktivitäten ein. Stiftungen müssen Bericht erstatten an die Stiftungsbehörde und die Finanzverwaltung. Hilfreich sind außerdem regelmäßige Berichterstattungen an Stakeholder, Spender und die Öffentlichkeit.

Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Schritte im Gründungsprozess, insbesondere die Festlegung der Rechtsform und die Erstellung der Stiftungssatzung, einmal getroffen, nur schwer oder gar nicht mehr umkehrbar sind. Daher ist eine professionelle Beratung während des Gründungsprozesses unerlässlich, um mögliche Fehler zu vermeiden und eine solide Basis für den langfristigen Erfolg Ihrer Stiftung zu schaffen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Voraussetzungen zur Stiftungsgründung

Um eine Stiftung zu gründen, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Der Stiftungszweck
    Der Stiftungszweck legt die Aufgaben und Ziele der Stiftung fest und definiert, was die Stiftung erreichen möchte.
  • Die Gemeinnützigkeit
    Gemeinnützige Stiftung gründen: Eine Stiftung dient in der Regel dem Gemeinwohl. Dies kann in Form von sozialer Unterstützung, Förderung von Bildung, Wissenschaft, Kultur, Umweltschutz oder anderen gemeinnützigen Zwecken geschehen.
  • Das Stiftungsvermögen
    Um eine Stiftung zu gründen, ist es erforderlich, ein angemessenes Stiftungsvermögen bereitzustellen. Dieses Vermögen kann in Form von Geld, Immobilien, Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten vorliegen. Das Stiftungsvermögen dient dazu, die langfristigen Aktivitäten und Projekte der Stiftung zu finanzieren und sicherzustellen, dass die Stiftung ihre Ziele dauerhaft verfolgen kann.
Foto: iStock/Andrey Popov
Es muss ausreichend Vermögen vorhanden sein, um die langfristige Verwirklichung des Stiftungszwecks sicherzustellen.

Stiftung gründen: Erforderliches Kapital

Der Entschluss ist gefasst: Sie wollen eine Stiftung gründen. Welches Mindestkapital ist dafür erforderlich? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt keine genaue Geldsumme vor. Es wird jedoch gefordert, dass ausreichend Vermögen vorhanden sein muss, um die langfristige und nachhaltige Verwirklichung des Stiftungszwecks sicherzustellen (§ 80 BGB). Als gängige Norm hat sich für die Stiftungserrichtung ein Kapital von mindestens 100.000 Euro etabliert – in Abhängigkeit vom Stiftungszweck kann dies auch mehr sein. Das vergleichsweise hohe Kapital ist notwendig, um aus den Erträgen die Fördermittel für den Stiftungszweck sicherzustellen. Eine Ausnahme stellen Verbrauchsstiftungen dar, da sie zeitlich begrenzt sind und ihr Vermögen komplett für die Zweckverwirklichung verwenden.
 

ZUSTIFTUNG
Die Gründung einer Stiftung erfordert nicht nur ein klares Konzept, sondern auch ausreichend Kapital. Ohne angemessene finanzielle Ressourcen ist eine Stiftung nicht lebensfähig. Wenn jedoch das für die Gründung benötigte Kapital knapp ist, kann die Möglichkeit einer Zustiftung  in Betracht gezogen werden. Durch eine Zustiftung wird zusätzliches Kapital von Dritten oder dem Stifter selbst der Stiftung zugeführt.
 

NACHHALTIGE FINANZIERUNG SICHERSTELLEN
In Deutschland sind die meisten Stiftungsgründer natürliche Personen ab 18 Jahren. Das Vermögen, das für die Gründung eingebracht wird, wird individuell festgelegt und richtet sich nach dem Stiftungszweck.
Dieses Kapital darf laut Gesetz grundsätzlich nicht verbraucht werden (eine Ausnahme stellt die Verbrauchsstiftung dar), sondern muss angelegt werden, um eine nachhaltige Finanzierung der Stiftungsarbeit sicherzustellen.
 

STIFTUNG GRÜNDEN UND STEUERN SPAREN
Stiftung und Steuern : Etwa 90 Prozent der gegründeten Stiftungen in Deutschland verfolgen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke. Dies bedeutet, dass sie bestimmte Steuerbefreiungen genießen können. Diese Steuerbefreiungen tragen dazu bei, dass das zur Verfügung stehende Kapital effizient für die Verwirklichung des Stiftungszwecks eingesetzt werden kann.
●  Kapitalertragssteuer
●  Körperschafts- und Gewerbesteuer
●  Schenkungs- und Erbschaftssteuer 
●  Sonderausgabenabzug für Stiftende

 

Stiftung gründen: Kosten

Die Kosten im Zusammenhang mit der Gründung einer Stiftung variieren in Abhängigkeit von der gewählten Stiftungsform und deren Komplexität. Die finanziellen Aufwendungen können sich aus verschiedenen Faktoren zusammensetzen. Eine detaillierte Planung und Abwägung dieser Faktoren sind entscheidend, um realistische Erwartungen bezüglich der Kosten zu entwickeln und sicherzustellen, dass die Stiftung auf einem stabilen Fundament aufbaut.

Personalkosten: Die Art der Stiftung und ihr festgelegter Zweck können die Höhe der Personalkosten beeinflussen. Manche Stiftungen erfordern möglicherweise mehr Ressourcen und Arbeitskraft, insbesondere wenn sie komplexe gemeinnützige Ziele oder spezialisierte Aufgaben verfolgen.

Beratungskosten: Der Bedarf an Beratungsdienstleistungen während des Gründungsprozesses variiert stark und kann von Stiftung zu Stiftung unterschiedlich sein. Da jede Stiftung individuelle Anforderungen hat, ist es schwierig, pauschale Kosten für Beratungsdienstleistungen anzugeben.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Investition in professionelle Beratungsdienstleistungen zu Beginn der Stiftungsgründung unbedingt sinnvoll ist. Eine Beratung trägt dazu bei, mögliche Fehler im Vorfeld zu vermeiden und die Stiftung auf eine solide Grundlage zu stellen. Die Behebung von Fehlern nach der Gründung kann – sofern sie überhaupt möglich sind – mit erheblich höherem Aufwand verbunden sein. Eine frühzeitige und fundierte Beratung ermöglicht es, alle rechtlichen und organisatorischen Aspekte korrekt zu gestalten, die Stiftungssatzung präzise zu formulieren und eine gute Grundlage für den langfristigen Erfolg zu schaffen.
 

 

Die Vor- und Nachteile einer Stiftung

Geldanlage, individuelle Nachlassregelung, Wohltätigkeit: Erfolgreiche Stiftungen  bieten die Möglichkeit, Gutes zu tun und Vermögen langfristig zu sichern. Doch mit diesen Chancen gehen auch Verantwortung und komplexe Aufgaben einher.

 

Gründung einer Stiftung: Vorteile in Deutschland

  • Vermögenssicherung: Stiftungen ermöglichen die langfristige Sicherung und Verwaltung von Vermögen für gemeinnützige Zwecke oder spezifische Stiftungsziele. Das Stiftungsvermögen bleibt dauerhaft bestehen und wird in der Regel so investiert, dass es nachhaltige Erträge generiert, um die Stiftungsarbeit zu finanzieren. Es ist wichtig zu betonen, dass das Vermögen dauerhaft in die Stiftung einfließt und ausschließlich dem definierten Stiftungszweck dient.
  • Steuerbegünstigungen für gemeinnützige Stiftungen: Gemeinnützige Stiftungen in Deutschland können von verschiedenen Steuervergünstigungen profitieren, wie der Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie der Möglichkeit für Spender, ihre Beiträge steuerlich abzusetzen.
  • Stiftung gründen, um Erbschaftsteuer zu sparen: Die Gründung einer Stiftung kann dazu dienen, die Belastung mit Erbschaft- und Schenkungssteuern zu reduzieren. Bei der Stiftung als Erbe  wird das Vermögen für die Stiftung aus dem Nachlass entnommen, was die Steuerlast für die anderen Erben verringern kann. Es ist wichtig zu beachten, dass das in die Stiftung übertragene Vermögen nicht mehr vom Erben genutzt werden kann, sondern dauerhaft in der Stiftung verbleibt.
  • Langfristige Wirkung: Stiftungen haben das Potenzial, langfristige gesellschaftliche Veränderungen zu bewirken, da sie in der Regel für die Ewigkeit gemacht sind. Dies ermöglicht es, einen nachhaltigen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten und eine bleibende Wirkung zu erzielen.
  • Unabhängigkeit und Flexibilität: Stiftungen haben eine gewisse Unabhängigkeit von staatlichen Institutionen, was ihnen erlaubt, flexibel auf aktuelle gesellschaftliche Bedürfnisse zu reagieren. Die Stifter können ihre eigenen Werte und Ziele definieren und sicherstellen, dass die Stiftung diese langfristig verfolgt.
  • Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen: Stiftungen wirken in allen Bereichen des Lebens. Sie können sich etwa für den Abbau sozialer Ungleichheiten einsetzen, indem sie Bildungsinitiativen fördern, sozial benachteiligten Gruppen helfen und die Integration in der Gesellschaft fördern. Sie können aber beispielsweise auch zur ökologischen Transformation beitragen, indem sie Umweltschutzprojekte initiieren und fördern, nachhaltige Technologien unterstützen und somit einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

 

Potenzielle Herausforderungen einer Stiftungsgründung

  • Kosten und Verwaltungsaufwand: Obwohl die anfänglichen Kosten und der Verwaltungsaufwand bei der Gründung einer Stiftung als beträchtlich erscheinen mögen, ist es wichtig, dies als Investition in langfristige positive Auswirkungen zu betrachten. Die Kosten lassen sich zudem durch sinnvolle Beratungsleistungen minimieren. Eine professionelle Beratung während des Gründungsprozesses gewährleistet nicht nur die korrekte Einhaltung aller rechtlichen und regulatorischen Anforderungen, sondern trägt auch dazu bei, effiziente Strukturen zu schaffen. In der langfristigen Perspektive können diese sorgfältigen Vorbereitungen dazu beitragen, dass die Stiftung nachhaltige Erträge generiert und Verwaltungskosten minimiert werden.
  • Beschränkte Flexibilität: Einmal festgelegte Stiftungszwecke und -regeln sind schwer zu ändern. Dies kann zu Problemen führen, wenn sich gesellschaftliche Bedürfnisse oder die Ziele der Stiftung im Laufe der Zeit ändern. Das Deutsche Stiftungszentrum bietet umfassende Beratungsleistungen, um sicherzustellen, dass Stiftungszwecke und -regeln so formuliert werden, dass sie nicht unnötig einschränken. Die Expertise der Berater ermöglicht es Stiftern, ihre Intentionen präzise auszudrücken, während gleichzeitig genügend Flexibilität für sich ändernde gesellschaftliche Bedürfnisse vorhanden ist.
  • Notwendigkeit von Kontrollmechanismen: Stiftungen sind eigentümerlos und werden von ihren Vorständen treuhänderisch geführt. Der Stifter muss in der Satzung sicherstellen, dass ein gewisses Maß an Kontrolle der Vorstandsarbeit gewährleistet ist.
  • Rechtliche und regulatorische Anforderungen: Die Einhaltung der komplexen rechtlichen Vorschriften und regulatorischen Anforderungen für Stiftungen in Deutschland kann sehr aufwändig sein. Die Unterstützung durch fachkundige Beratung erleichtert die Navigation durch das Stiftungsrecht  und dessen Anforderungen und gewährleistet die Funktion der Stiftung.

 

Was bringen Stiftungen für die Gesellschaft?

Stiftungen tragen auf vielfältige Weise zum Wohl der Gesellschaft bei: Sie bieten Stifterinnen und Stiftern einen passgenauen Rahmen für die Umsetzung ihrer Visionen – die Vielfalt der Stiftungsziele entspricht der Individualität ihrer Stifter.

Beispiele für gemeinnützige Zwecke sind etwa:

  • Förderung von Bildung: Eine gute Bildung ist die Grundlage für ein erfülltes und selbstbestimmtes Leben. Viele Stiftungen fördern Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche, aber auch für Erwachsene und leisten dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Bildungslandschaft und zum lebenslangen Lernen.
  • Förderung von Wissenschaft und Forschung: Viele Stiftungen setzen sich für die Förderung von Wissenschaft und Forschung ein und tragen somit dazu bei, den Wissensstand in bestimmten Bereichen zu verbessern und Innovationen voranzutreiben.
  • Förderung von Kultur und Kunst: Stiftungen können kulturelle Projekte und künstlerische Vorhaben unterstützen. Dies ist besonders wichtig, um den kulturellen Reichtum zu bewahren, künstlerische Kreativität zu fördern und den Zugang zur Kunst für die breite Öffentlichkeit zu ermöglichen.
  • Soziale Projekte und Hilfe: Stiftungen können soziale Initiativen unterstützen, um Bedürftigen zu helfen und soziale Gerechtigkeit zu fördern. Dies kann die Bereiche Armutsbekämpfung, Wohnraum, Integration usw. umfassen.
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit: Stiftungen können sich dem Umweltschutz widmen und nachhaltige Praktiken fördern. Dies ist besonders relevant angesichts der globalen Umweltprobleme. Stiftungen können dazu beitragen, Lösungen zu finden, und umweltfreundliche Projekte unterstützen.

Darüber hinaus können Stiftungen weitere positive Ansätze verfolgen:

  • Netzwerkbildung: Durch die Zusammenarbeit mit anderen Stiftungen, Non-Profit-Organisationen, Unternehmen und staatlichen Institutionen kann eine Stiftung ein breites Netzwerk aufbauen. Dies ermöglicht einen effektiveren Austausch von Ressourcen, Ideen und Know-how.
  • Familientradition und Erbe: Stiftungen bieten die Möglichkeit, Familienwerte zu bewahren und weiterzugeben. Dies kann dazu dienen, eine gemeinsame Mission oder Vision über Generationen hinweg aufrechtzuerhalten.
     
     

Welche Stiftungsarten gibt es?

Stiftungen sind vielfältig und verfolgen unterschiedliche Zwecke. Hier sind einige der gängigsten Stiftungsarten:

Rechtsfähige Stiftungen: Dies sind eigenständige, rein juristische Personen, die unabhängig von den Stiftern handeln können und ihr Vermögen für ihre Zwecke nutzen.

Treuhandstiftungen: Bei diesen Stiftungen handelt es sich um eine einfachere Organisationsform einer Stiftung, bei der ein Treuhänder die Stiftungsgelder für einen durch den Stifter vorgegebenen Zweck verwendet.

Steuerbegünstigte Stiftungen: Diese Stiftungen verfolgen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke und fördern dadurch vor allem die Allgemeinheit.

Familienstiftungen: Eine Familienstiftung  wird von einem oder mehreren Familienangehörigen gegründet und dient oft dazu, familiäres Vermögen dauerhaft zu erhalten und dadurch die Familie finanziell abzusichern.

Verbrauchsstiftungen: Diese Stiftungen verwenden das Stiftungsvermögen im Laufe der Zeit, anstatt es dauerhaft zu bewahren. Ihre Dauer muss mindestens zehn Jahre betragen.

Unternehmensstiftungen: Diese Stiftungen werden von Unternehmen gegründet und verfolgen oft gemeinnützige oder soziale Zwecke im Zusammenhang mit dem Geschäftsfeld des Unternehmens.

Foto: iStock/FG Trade Latin
Gemeinnützige Stiftungen verfolgen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke.

Rechte und Pflichten als Stifterin oder Stifter

Mit der Rolle einer Stifterin oder eines Stifters gehen bestimmte Rechte und Pflichten einher. Es ist ratsam, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die spezifischen Anforderungen für Stiftungen zu verstehen. Hier sind einige der wichtigsten Rechte und Pflichten für Sie zusammengefasst:

RECHTE ALS STIFTERIN ODER STIFTER

  • Stiftungszweck bestimmen: Als Stifterin oder Stifter haben Sie das Recht, den Stiftungszweck festzulegen. Dieser definiert die Mission und die Ziele der Stiftung.
  • Stiftungssatzung gestalten: Sie haben das Recht, die Stiftungssatzung zu erstellen, die die Organisationsstruktur und die Regeln für die Stiftung festlegt.
  • Mitbestimmung im Stiftungsvorstand: Sie können sich in der Satzung ein Mitspracherecht im Stiftungsvorstand vorbehalten und damit die strategischen Entscheidungen der Stiftung prägen.
     

PFLICHTEN ALS STIFTERIN ODER STIFTER

  • Finanzielle Verantwortung: Als Stifterin oder Stifter sind Sie dafür verantwortlich, dass das Stiftungsvermögen angemessen ist, um die Stiftungszwecke verwirklichen zu können.
  • Einhaltung rechtlicher Vorschriften: Sie müssen durch die Satzung und die Organisationsstruktur der Stiftung sicherstellen, dass diese alle gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften einhält.
  • Transparenz und Berichterstattung: Gegenüber Ämtern und Behörden gibt es strenge Informationspflichten der Stiftung über ihre Aktivitäten und Finanzen, um den Nachweis der Gemeinnützigkeit zu erbringen. 
  • Treuepflicht: Stifter haben eine Treuepflicht gegenüber dem Stiftungszweck und dürfen das Stiftungsvermögen nicht für persönliche Vorteile nutzen.
  • Langfristige Ausrichtung: Stiftungen sind in der Regel für die Ewigkeit angelegt, so dass Stifter sicherstellen sollten, dass die Stiftung auch nach ihrem eigenen Ausscheiden oder Ableben die Stiftungszwecke erfüllt.

 

Wie haften Mitglieder in Stiftungsorganen?

In Deutschland unterliegt die Haftung von Mitgliedern in Stiftungsorganen verschiedenen rechtlichen Regelungen und Bestimmungen. Hier ist eine ausführlichere Erklärung zum Thema Stiftung und Haftung  in Deutschland:
 

STIFTUNGSVORSTAND UND -ORGANE

  • Die Mitglieder des Stiftungsvorstands oder anderer Stiftungsorgane unterliegen einer Organhaftung. Das bedeutet, dass sie persönlich für Handlungen oder Unterlassungen haftbar gemacht werden können, die sie in Ausübung ihrer Organpflichten begangen haben.
  • Die Haftung tritt in der Regel nur bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten ein. Dies dient dazu, die Vorstandsmitglieder vor übermäßiger persönlicher Haftung zu schützen.
  • In der Praxis schließen viele Stiftungen für ihre Vorstandsmitglieder eine D&O-Versicherung ab (Directors and Officers Liability Insurance), um sie vor persönlicher Haftung zu schützen.
     

SATZUNGSBESTIMMUNGEN

  • Stifter haben die Möglichkeit, bestimmte Regelungen zu Haftung, Haftungsbegrenzungen oder -ausschlüsse in der Satzung zu verankern.
  • Die genauen Haftungsregelungen können von Stiftung zu Stiftung variieren und hängen von den Bestimmungen in der Satzung ab.
     

HAFTUNG GEGENÜBER DRITTEN

  • Stiftungen und ihre Organe können auch gegenüber Dritten haftbar gemacht werden, insbesondere wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen oder Verträge nicht erfüllen.
  • Die Haftung gegenüber Dritten kann sowohl die Stiftung selbst als auch die handelnden Organmitglieder betreffen.


Es ist entscheidend zu beachten, dass die Haftung von Stiftungen und Stiftungsorganen in Deutschland von vielen Faktoren abhängt, einschließlich der Art der Stiftung, ihrer Satzung und den Umständen des konkreten Falles. Daher ist es für Stifter, Vorstandsmitglieder und andere Beteiligte von Stiftungen ratsam, sich mit den rechtlichen Anforderungen vertraut zu machen und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Haftungsrisiken zu minimieren und die Stiftung samt Vermögensmanagement ordnungsgemäß zu führen.

 

Fazit: Die Welt der Stiftungen

Ob Private Stiftung gründen, Familienstiftung, Stiftung bürgerlichen Rechts, Treuhandstiftung, Verbrauchsstiftung, Gemeinnützige Stiftung oder Unternehmensstiftung: Stiftungen sind in Deutschland treibende Kräfte bei der Förderung unterschiedlicher Zwecke. Stifterinnen und Stifter haben das Recht, den Stiftungszweck festzulegen und die Stiftungssatzung zu gestalten. Sie bringen Vermögenswerte in die Stiftung ein und können die Stiftung führen beziehungsweise wesentliche Eckpfeiler der Stiftungsaktivitäten bestimmen. Die Haftung von Stiftungen und Stiftungsorganen variiert je nach Rechtsform, Satzung und den geltenden Gesetzen. In der Regel haften rechtsfähige Stiftungen mit ihrem Vermögen, während Stiftungsorgane bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten persönlich haftbar sein können. Die genaue Haftungsregelung kann in der Satzung der Stiftung festgelegt werden.

 

Unterstützung vom Deutschen Stiftungszentrum

Das Deutsche Stiftungszentrum bietet eine umfassende Unterstützung für Stifterinnen und Stifter. Neben Beratungsleistungen können Stifterinnen und Stifter auf Full-Service-Angebote im Bereich Stiftungs- und Vermögensmanagement zurückgreifen. Dies umfasst nicht nur Beratung in rechtlichen und organisatorischen Belangen, sondern auch die konkrete Abwicklung von bürokratischen Prozessen und die Sicherstellung der notwendigen Transparenz und Berichterstattung. Das Deutsche Stiftungszentrum agiert somit als verlässlicher Partner, der es Stifterinnen und Stiftern ermöglicht, sich auf den eigentlichen Stiftungszweck und ihre philanthropischen Ziele zu konzentrieren, während administrative Aufgaben professionell gemanagt werden.

 

FAQ

  1. Wie viel Mindestkapital ist für die Gründung einer Stiftung erforderlich?
    Das erforderliche Eigenkapital für eine Stiftungsgründung variiert. In der Regel beträgt das Mindestkapital 100.000 Euro, empfehlenswert sind in Abhängigkeit vom Stiftungszweck aber deutlich höhere Beträge, um langfristige Fördermittel & Finanzierung  der Stiftung sicherzustellen.
     
  2. Wie finanziere ich meine Stiftung langfristig?
    Die langfristige Finanzierung Ihrer Stiftung wird durch die Anlage des Stiftungsvermögens erreicht, was regelmäßige Erträge generiert. Zusätzlich können Stiftungen auch Spenden und Zustiftungen von Unterstützern einwerben.
     
  3. Wo finde ich Unterstützung und Beratung für die Gründung meiner Stiftung?
    Sie können Unterstützung und Beratung für die Gründung Ihrer Stiftung bei verschiedenen Stellen finden, wie beispielsweise dem Deutschen Stiftungszentrum oder den Deutschen Stiftungsanwälten. Die Stiftungsbehörden in Ihrem Bundesland können auch hilfreiche Informationen bereitstellen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit Experten und Behörden in Verbindung zu setzen, um den Gründungsprozess begleiten zu lassen und das künftige Stiftungsmanagement zu erleichtern.
     
  4. Welchen Zeitaufwand erfordert die Verwaltung einer Stiftung?
    Die Verwaltung einer Stiftung erfordert Zeit und Aufmerksamkeit, abhängig von Faktoren wie Größe, Aktivitäten und Managementstruktur. Professionelle Unterstützung durch das Deutsche Stiftungszentrum, mit Beratungsdienstleistungen und einem Full-Service-Ansatz, entlastet Stifterinnen und Stifter. Dadurch können sie sich auf ihre Ziele konzentrieren, während das DSZ die gesamte Verwaltung (oder – je nach Wunsch – auch nur Teile) übernimmt, inklusive Vermögensmanagement, Steuern und Berichterstattung. Ihr individueller Zeitaufwand wird dadurch erheblich reduziert.