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Ein Tochterunternehmen des Stifterverbandes

Eine Stiftungssatzung ist ein unverzichtbares Dokument für alle, die ihre Werte in Form einer Stiftung weitertragen möchten. Als Herzstück des Stiftungsgeschäfts bestimmt die Satzung die Struktur und Funktionsweise der Stiftung. Aber was genau steckt hinter diesem essenziellen Regelwerk? Wir erläutern die zentrale Bedeutung der Satzung und werfen einen Blick auf ihre typischen rechtlichen Formulierungen.

Junge Frau bearbeitet Stiftungssatzung (Foto: iStock/ljubaphoto)
Foto: iStock/ljubaphoto
Eine Stiftungssatzung ist das zentrale Regelwerk, das die grundlegenden Prinzipien und Richtlinien einer Stiftung festlegt.

Die Stiftungssatzung

Eine Stiftungssatzung (oder auch Stiftungsverfassung) ist ein grundlegendes Dokument, das für die Gründung und den Betrieb einer Stiftung unverzichtbar ist. Sie legt die wesentlichen Rahmenbedingungen fest, darunter die Stiftungszwecke, die Organisationsstruktur und die Regelungen zur Vermögensverwaltung. Die Satzung definiert zudem die Aufgaben und Befugnisse des Stiftungsvorstands sowie die Art und Weise, wie die Stiftung ihre Ziele erreichen soll. Rechtliche Formulierungen in der Satzung gewährleisten, dass die Stiftung im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und den eigenen Zielen operiert.

 

Funktionen der Stiftungssatzung

  • Definition der Stiftungszwecke: Die Stiftungssatzung definiert, welche Ziele die Stiftung verfolgt und welche gemeinnützigen, mildtätigen oder anderen satzungsmäßigen Zwecke sie laut Stifterwille erfüllt.
     
  • Festlegung der Organisationsstruktur: Die Satzung bestimmt die Struktur der Stiftung und beschreibt die verschiedenen Organe, ihre Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse. Sie regelt, wie diese Organe zusammenarbeiten und Entscheidungen getroffen werden.
     
  • Regelungen zur Vermögensverwaltung: Die Stiftungssatzung enthält Bestimmungen zur Verwaltung des Stiftungsvermögens. Dazu gehören Regeln zur Sicherstellung des langfristigen Erhalts des Vermögens und zu dessen Anlage.
     
  • Regelungen zur Verwendung der Erträge: Die Satzung legt fest, wie die Erträge aus dem Stiftungsvermögen verwendet werden dürfen, um die Stiftungszwecke zu erfüllen. Dies kann die Finanzierung von Projekten, die Vergabe von Stipendien oder andere Fördermaßnahmen umfassen.
     
  • Regelungen zur Anpassung der Satzung: Die Satzung enthält Bestimmungen darüber, wie und unter welchen Umständen die Satzung selbst geändert werden kann. Dies ist wichtig, um die Stiftung an veränderte Rahmenbedingungen oder neue Herausforderungen anpassen zu können.
     
  • Festlegung von Aufsichts- und Kontrollmechanismen: Die Satzung kann Regeln zur internen und externen Überwachung der Stiftungstätigkeiten enthalten, um Transparenz und Kontrolle zu gewährleisten.
     
  • Verfahrensregelungen: Die Satzung beschreibt die Verfahren für die Berufung und Abberufung von Mitgliedern der Organe, die Durchführung von Sitzungen, die Beschlussfassung und andere operative Abläufe.

 

Ist eine Stiftungssatzung öffentlich?

Stiftungen sind nicht verpflichtet, ihre Satzungen allgemein zu veröffentlichen. Stiftungsbehörden haben jedoch das Recht, die Satzung einzusehen, und Stifter, Mitarbeiter sowie Begünstigte können ebenfalls Einsicht nehmen, wenn es zur Wahrnehmung ihrer Rechte erforderlich ist. Gemeinnützige Stiftungen, die steuerliche Vorteile erhalten, müssen zwar regelmäßig Jahresberichte und bestimmte Informationen über ihre Aktivitäten veröffentlichen, die Satzung selbst fällt jedoch nicht unter diese Veröffentlichungspflichten. Erst mit Einführung des Stiftungsregisters am 1. Januar 2026 sind Stiftungssatzungen dort öffentlich einsehbar.

 

Wie entsteht eine Stiftungssatzung?

Die Konzeption einer Stiftungssatzung beginnt mit der Initiierung und Ideenfindung, bei der der Stifter die Ziele und Zwecke der Stiftung als Regelwerk festlegt. Ein erster Entwurf der Stiftungssatzung wird erstellt, anschließend rechtlich geprüft, notwendige Anpassungen werden vorgenommen und der Entwurf finalisiert. Der fertige Entwurf wird mit der Finanzverwaltung und der zuständigen Stiftungsbehörde abgestimmt, die der Stiftung durch staatliche Anerkennung ihre Rechtspersönlichkeit verleiht.

Entstehungsschritte einer Stiftungssatzung (Grafik)

Welche Bestandteile sollte eine Stiftungssatzung enthalten?

Eine Stiftungssatzung sollte mehrere wesentliche Bestandteile enthalten, um die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Stiftung klar zu definieren und ihre Funktionsweise sicherzustellen. Zu den Mindestbestandteilen gehören:

  1. Name der Stiftung: Der Name ist das zentrale Identifikationsmerkmal der Stiftung. Er sollte unverwechselbar sein, und oft wird der Name des Stifters oder der Stiftungszweck darin festgehalten. Der Stifter hat weitgehend freie Wahl, solange der Name keine Rechte Dritter verletzt oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.
     
  2. Stiftungssitz: Die Satzung legt den Rechtssitz der Stiftung fest. Davon zu unterschieden ist der Verwaltungssitz, der vom Rechtssitz abweichen kann. Der Rechtssitz bestimmt das anzuwendende Landesrecht und die zuständige Aufsichtsbehörde.
     
  3. Stiftungszweck: Der Stiftungszweck beschreibt die Ziele und Aufgaben der Stiftung. Diese sollten wohl überlegt sein, da Änderungen nachträglich schwierig sind. Bei gemeinnützigen Stiftungen müssen die Zwecke nach den Vorgaben der Abgabenordnung formuliert sein, damit die Stiftung steuerliche Vorteile beanspruchen kann.
     
  4. Stiftungsvermögen: Die Satzung enthält typischerweise Regelungen zum Erhalt, zur Anlage und Verwaltung des Stiftungsvermögens sowie zur Bildung von Rücklagen.
     
  5. Stiftungsorgane: Die Satzung legt die Organisationsstruktur der Stiftung fest. Hierbei wird mindestens ein Vorstand als gesetzlich vorgeschriebenes Organ bestimmt, der die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Weitere Organe wie Kuratorium oder Beirat können zur Beratung und Kontrolle eingeführt werden. Die Satzung sollte klare Regelungen zu den Aufgaben, Befugnissen und der Zusammensetzung dieser Organe enthalten.

 
Zusätzlich zu diesen Mindestbestandteilen können weitere Regelungen aufgenommen werden, um die Stiftung umfassend zu strukturieren und zu steuern:

  1. Verfahren zur Mittelverwendung: Konkrete Regelungen, wie die Erträge des Stiftungsvermögens zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden sollen.
     
  2. Geschäftsführung und Vertretung: Regelungen zur Führung der Geschäfte der Stiftung und zur Vertretung nach außen.
     
  3. Rechnungslegung und Berichtspflichten: Vorschriften zur Erstellung von Jahresabschlüssen und zur Berichterstattung an die Stiftungsgremien sowie die zuständigen Aufsichtsbehörden.
     
  4. Änderung der Satzung: Bestimmungen, unter welchen Bedingungen und wie die Satzung geändert werden kann, um zukünftigen Entwicklungen Rechnung tragen zu können.
     
  5. Auflösung der Stiftung: Regelungen zur Auflösung der Stiftung und zur Verwendung des verbleibenden Vermögens im Falle einer Auflösung.
     
     

Stiftungssatzung ändern und anpassen

Eine Stiftungssatzung ist in der Regel so detailliert ausgearbeitet, dass sie über lange Zeiträume Bestand haben kann. Dennoch kann es notwendig werden, die Satzung anzupassen. Solche Änderungen können erforderlich sein, wenn äußere Bedingungen oder gesetzliche Anforderungen sich erheblich verändern oder wenn die Erfüllung des ursprünglichen Stiftungszwecks nicht mehr möglich ist. Beispiele hierfür könnten drastische gesellschaftliche Veränderungen oder neue rechtliche Rahmenbedingungen sein, die eine Anpassung der Satzung erfordern.

Es ist jedoch zu beachten, dass Änderungen der Stiftungssatzung, insbesondere die Anpassung des Stiftungszwecks, in vielen Fällen nur eingeschränkt oder gar nicht möglich sind. Der Zweck der Stiftung kann nur ausnahmsweise dann geändert werden, wenn er bereits vollständig und nachhaltig erfüllt ist. Daher ist es unerlässlich, sich vor der Planung von Änderungen rechtlich beraten zu lassen. Experten können sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und die beabsichtigten Änderungen rechtlich durchsetzbar sind.

ÄNDERUNGSVERFAHREN

Der nächste Schritt ist die Initiierung des Änderungsverfahrens durch die zuständigen Organe der Stiftung, wie beispielsweise den Stiftungsvorstand. Diese Organe müssen nach Abstimmung der Genehmigungsfähigkeit mit den zuständigen Behörden die Änderung beschließen, wobei die Satzung in der Regel festlegt, welches Organ dafür zuständig ist und welche Mehrheiten erforderlich sind. In diesem Abstimmungsverfahren wird ein detaillierter Entwurf der Änderungen erstellt, der präzise beschreibt, welche Paragrafen der Satzung geändert, ergänzt oder gestrichen werden sollen.
 

BEHÖRDLICHE GENEHMIGING

Die Änderung muss von den zuständigen Stiftungsorganen beschlossen werden, woraufhin die geänderte Satzung zur Genehmigung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht wird. Nach Erhalt der behördlichen Genehmigung tritt die geänderte Satzung in Kraft und die Änderungen werden nach dem 1. Januar 2026 in das Stiftungsregister eingetragen.

 

Welche Konsequenzen hat es,
wenn die Stiftungssatzung nicht eingehalten wird?

Die Nichteinhaltung der Stiftungssatzung kann erhebliche rechtliche und organisatorische Konsequenzen haben. Zu den möglichen Folgen gehören Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, um die Einhaltung der Satzung nach Stiftungsrecht zu erzwingen, einschließlich Beanstandungen, Anordnungen oder sogar der Abberufung der verantwortlichen Organmitglieder. Die Stiftung kann ihren Status als gemeinnützige Organisation verlieren, was steuerliche Vorteile und die Berechtigung zur Entgegennahme von Spenden gefährdet. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Satzung zu internen Konflikten innerhalb der Stiftungsorgane und zwischen den Organen und externen Stakeholdern führen. Schließlich kann die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die Stiftung beschädigt werden, was die Zusammenarbeit mit Förderern und Partnern erschwert.

 

Unterstützung bei der Stiftungssatzung
durch das Deutsche Stiftungszentrum

Das Deutsche Stiftungszentrum bietet in Zusammenarbeit mit den Deutschen Stiftungsanwälten umfassende Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihre Stiftung von Anfang an auf einem soliden Fundament steht. Mit unserer Expertise gewährleisten wir, dass Ihre Stiftungssatzung alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und gleichzeitig Ihre langfristigen Ziele unterstützt. Unser erfahrenes Team von Stiftungsberatern und Juristen arbeitet eng mit Ihnen zusammen, um eine Satzung zu entwickeln, die rechtlich einwandfrei, strategisch durchdacht und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Wir helfen dabei, die Satzung so zu gestalten, dass sie klare und dauerhafte Regelungen für den Stiftungszweck, die Organisation und die Verwaltung enthält. Dies minimiert rechtliche Risiken und vermeidet spätere Anpassungen, die teuer und zeitaufwendig sein können. Außerdem sorgen wir dafür, dass die Satzung flexibel genug ist, um sich an zukünftige Veränderungen anzupassen, ohne die ursprünglichen Ziele zu gefährden.