Ihr Testament für den guten Zweck

Ihr Testament für den guten Zweck

Die Gründung sowie Verwaltung von Stiftungen erfordern ein hohes Maß an Sorgfalt und Kompetenz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren letzten Willen in rechtlich verbindliche Testamente zu fassen und Ihre philanthropischen Ziele zu verwirklichen. In unserer Rolle als Ihr vertrauenswürdiger Partner begleiten wie Sie bei der Testamentsgestaltung mit unserer Expertise. Wir bieten Informationen und Hilfestellungen an, die Ihnen helfen, Ihre Wünsche und Vorstellungen klar zu formulieren und mit Ihrem Erbe Gutes zu tun. Informieren Sie sich bei uns über die für Sie passenden Wege.

 

Nachlassabwicklung und Testamentsvollstreckung für Stiftungen

Das DSZ begleitet Stiftungen durch den gesamten Prozess der Nachlassabwicklung – von der Testamentseröffnung bis zur rechtlichen und steuerlichen Umsetzung. Bei Bedarf übernehmen wir auch die Testamentsvollstreckung, um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers rechtskonform und vollständig verwirklicht wird. Unsere Expertise gewährleistet, dass die Interessen Ihrer Stiftung gewahrt und die Erbschaft korrekt und schnell abgewickelt wird.

Nachlassabwicklung (Symbolbild) (Foto: iStock/FatCamera)
Foto: iStock/FatCamera

Darum benötigen Stiftungen Unterstützung bei der Nachlassabwicklung

Stiftungen sind häufig nicht darauf vorbereitet, mit den komplexen Anforderungen der Nachlassabwicklung und der Testamentsvollstreckung umzugehen, da dies nicht zu ihrem Tagesgeschäft gehört.

Erbschaften erfordern die Beachtung zahlreicher Fristen und rechtlicher Vorgaben, insbesondere wenn es um Vermächtnisse oder besondere Auflagen geht. Hier bieten wir als DSZ professionelle Unterstützung, um sicherzustellen, dass die Nachlassabwicklung effizient, rechtssicher und im Sinne des Erblassers erfolgt.

Wir unterstützen Stiftungen, gemeinnützige Organisationen und Erblasser, den letzten Willen klar und rechtssicher umzusetzen. Mit unserer umfassenden Erfahrung sorgen wir dafür, dass Erbschaften im Sinne der Erblasser korrekt abgewickelt werden und die philanthropischen Ziele nachhaltig erfüllt werden können.

 

Unsere Unterstützung für Stiftungen

Das DSZ bietet Stiftungen maßgeschneiderte Lösungen in allen Bereichen der Nachlassabwicklung und Testamentsvollstreckung und stellt sicher, dass der gesamte Prozess reibungslos abläuft.

  • Fristen und rechtliche Vorgaben
    Wir achten darauf, dass alle gesetzlichen Fristen und Anforderungen eingehalten werden. Dazu gehören die Erbschaftssteuererklärung sowie die Abwicklung von Vermächtnissen und Auflagen.
     
  • Vermächtnisse und Auflagen umsetzen
    Viele Erbschaften enthalten Auflagen, die von den begünstigten Organisationen erfüllt werden müssen. Ob es sich um bestimmte Projekte oder festgelegte Nutzungen von Vermögenswerten handelt – das DSZ sorgt dafür, dass alle Vorgaben des Erblassers bekannt, verstanden und erfüllt werden.
     
  • Schnelle und rechtssichere Sicherung und Verwertung des Nachlassvermögens 
    Eine rasche Nachlassabwicklung ist für Stiftungen entscheidend, um zeitnah auf Erbschaften zugreifen und Projekte finanzieren zu können.  Das DSZ übernimmt die Liquidierung und Verwertung von Vermögenswerten sowie die Kommunikation mit Vertragspartnern, wie Banken oder Versicherungen.
     
  • Wir sind Ihr Partner 
    Die Kommunikation mit Nachlassgericht, Miterben, Pflichtteilsberechtigten oder einem Testamentsvollstrecker, der die Nachlassverwaltung übernommen hat, übernehmen wir für Sie und stehen als Partner an Ihrer Seite! Der sichere Umgang mit den eigenen Rechten und Pflichten ermöglicht Ihnen, sich weiter auf Ihre eigentliche Projekttätigkeit zu konzentrieren.

 

Ihre Vorteile mit dem DSZ – Effiziente Nachlassabwicklung für Stiftungen

Entlastung

ENTLASTUNG
Das DSZ übernimmt die aufwendige administrative Arbeit, wie den Kontakt mit Erben, Notaren und Finanzämtern, sodass sich Stiftungen auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können.

Expertise

EXPERTISE
Durch fundierte Expertise im Erb- und Stiftungsrecht gewährleistet das DSZ, dass alle Prozesse im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ablaufen.

 

Transparenz

TRANSPARENZ
Während des gesamten Prozesses informieren wir Sie über jeden Schritt und beziehen Sie in wichtige Entscheidungen ein.

 

Individuelle Beratung

INDIVIDUELLE BERATUNG
Unsere Lösungen sind genau auf die Bedürfnisse Ihrer Organisation zugeschnitten und berücksichtigen alle rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten.
 

Langfristige Betreuung

LANGFRISTIGE BETREUUNG
Das DSZ bietet auch nach der Nachlassabwicklung fortlaufende Unterstützung und Beratung, wenn es um den Einsatz und die Verwaltung von Stiftungsvermögen geht.

 

Individuelle und vertrauensvolle Beratung

Jeder Nachlass und jede Stiftung ist einzigartig. Deshalb stehen wir Ihnen als kompetenter und diskreter Partner zur Seite, um gemeinsam individuelle Lösungen zu entwickeln, die Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechen. Das DSZ bietet Ihnen umfassende Beratung und individuelle Lösungen, die den besonderen Anforderungen von Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen gerecht werden.

Kontakt

Mattheo Dominik Ens (Foto: Sven Lorenz)

Mattheo Dominik Ens

ist Rechtsanwalt und Testamentsvollstrecker im Team "Recht und Steuern" im Deutschen Stiftungszentrum.

T 0201 8401-409

E-Mail senden
Michaela Fruth (Foto: Sven Lorenz)

Michaela Fruth

ist Nachlassmanagerin im Bereich "Consulting" im Deutschen Stiftungszentrum.

T 0201 8401-297

E-Mail senden

FAQ

  1. Was passiert, wenn es Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft gibt?
    Hier gibt es leider kein Patentrezept. In solchen Fällen sind Ausdauer, Geduld und lösungsorientierte Ansätze gefragt. Es wäre unrealistisch zu glauben, dass langjährige Konflikte innerhalb von Familien schnell aufgelöst werden können. In dieser Situation vertreten wir jedoch konsequent die Interessen der Stiftung, um sicherzustellen, dass das ihr zugedachte Vermögen dem gemeinnützigen Zweck zugeführt wird. Dabei verstehen wir uns als neutrale Gesprächspartner für alle Beteiligten und streben wirtschaftlich sinnvolle und faire Lösungen an. Im Idealfall gelingt eine einvernehmliche Regelung, bei der zwar niemand vollständig zufrieden ist, die jedoch eine praktikable Grundlage für die weitere Auseinandersetzung schafft.
     
  2. Wie lange dauert die Nachlassabwicklung in der Regel?
    Wenn eine Stiftung eine Erbschaft erhält, kann sie in der Regel frühestens nach etwa einem Jahr mit den Mitteln planen. Doch der Prozess kann sich auch deutlich länger hinziehen – insbesondere, wenn viele Beteiligte involviert sind. Je komplexer die Erbengemeinschaft, desto zeitaufwändiger kann die Abwicklung werden. Ein entscheidender Faktor für den reibungslosen Ablauf ist die Kompetenz und Zuverlässigkeit des Testamentsvollstreckers oder Abwicklers. Dessen Engagement und Expertise können maßgeblich dazu beitragen, die Erbschaft zügig und im Sinne der Stiftung zu realisieren.
     
  3. Wie stellen Sie sicher, dass der letzte Wille des Erblassers vollständig umgesetzt wird?
    Der Wille des Erblassers ist die Maßgabe der gesamten Nachlassverwaltung. Seine Umsetzung hat oberste Priorität. In der Zusammenarbeit mit allen Beteiligten setzen wir uns zu jedem Zeitpunkt für die Umsetzung des Erblasserwillens ein – notfalls auch über eine gerichtliche Klärung. Das Amtsgericht muss die Erbenstellung gemäß dem Willen des Erblassers von Amts wegen ermitteln, sobald ein Beteiligter dies beantragt.
     
  4. Können Sie auch in laufende Nachlassabwicklungen eingreifen und unterstützen?
    Das können wir, allerdings gilt: Je früher wir in den Prozess eingebunden sind, desto schneller und besser können wir tätig werden und schwierige Konstellationen zu vermeiden helfen.