Kristin Dörnemann
ist Teamassistentin für die Bereiche "Recht und Steuern" sowie "Consulting".
T 0201 8401-308
Was motiviert die Stifterin, den Stifter? Was soll bewirkt werden? Diese Leitgedanken umzusetzen, ist das Herzstück einer Stiftungsgründung.
Den Stiftungszweck festzulegen, ist mehr als nur eine rechtlich vorgeschriebene Formalität. In ihm manifestiert sich der Wille der Stifterin, des Stifters, und in ihm wurzelt das konkrete Förderprogramm einer Stiftung.
Doch dies ist leichter gesagt als getan. Wer sich mit der Formulierung des Stiftungszwecks beschäftigt, wird rasch feststellen, dass man sich in einem Spannungsfeld bewegt.
Einerseits soll der Zweck das Anliegen der Stifterin, des Stifters klar zum Ausdruck bringen. Andererseits möchte sich eine Stifterin, ein Stifter zumindest zu Lebzeiten ein gewisses Maß an Freiheit bewahren, um Erfahrungen zu sammeln und die Ausrichtung der Stiftung entsprechend zu justieren. Für die Formulierung des Zwecks gilt: so konkret wie nötig, so flexibel wie möglich.
Hier leistet das Deutsche Stiftungszentrum wichtige Beratung: Wir greifen die Vorstellungen der angehenden Stifterinnen und Stifter auf. Wir entwickeln daraus zukunftsfähige und rechtlich einwandfreie Formulierungen.
Aus der langjährigen Erfahrung in der Betreuung von Stiftungen ist im DSZ das Know-how für eine enorme Vielfalt an Stiftungsthemen erwachsen – und erprobtes Wissen, wie der Spagat zwischen eindeutiger Zweckbestimmung und Spielräumen bei der Ausgestaltung der Stiftung gelingt.
Sie haben Fragen zum Thema Stiften? Unsere Experten beraten Sie gerne.
Unsere zentrale Ansprechpartnerin steht Ihnen gerne für die Kontaktaufnahme zur Verfügung. Sie nimmt Ihre Anfrage auf – der für Ihr Anliegen richtige Ansprechpartner meldet sich dann in Kürze bei Ihnen!
ist Teamassistentin für die Bereiche "Recht und Steuern" sowie "Consulting".
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