Der Stiftungsrat des Deutschen Stiftungszentrums, der vom Präsidium des Stifterverbandes berufen wird, hat die Funktion eines Aufsichtsrates. Er gibt den Stifterinnen und Stiftern der vom DSZ betreuten Stiftungen eine Stimme.
Der Stiftungsrat unterstützt, berät und beaufsichtigt die Geschäftsleitung des DSZ bei ihren Aufgaben für die Stiftungen: Er prüft und überwacht die Rechtmäßigkeit, Ordnungsgemäßheit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung, prüft den Jahresabschluss, berät die Geschäftsführung in allen Fragen, die sie an den Stiftungsrat heranträgt, und ist bei allen wichtigen Entscheidungen der Geschäftsführung einbezogen.