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Mehr Freiraum in der Krise?
Was Stiftungen jetzt dürfen und was nicht

14.08.2020 - Online

Online-Seminar im Rahmen der Reihe #SNRdigital2020 des Stiftungsnetzwerks Ruhr

Corona (Visual)

Steuerbegünstigten Körperschaften hat das Bundesministerium für Finanzen in einem Schreiben vom 9. April 2020 eine Reihe von Ausnahmen eingeräumt. In unterschiedlichen Bereichen wie Spenden und deren Verwendung, Vermögensverwaltung sowie Zuwendungen an Dritte einschließlich Corona-Hilfen entstehen dadurch neue Möglichkeiten. Doch die Behörden der Stiftungsaufsicht auf Länderebene haben dabei ein Wort mitzureden. Was also ist jetzt tatsächlich möglich und was nicht?

Die DSZ-Rechtsanwälte Dr. Jasmin Gharsi-Krag, Dr. Anna Kraftsoff und Benjamin Weber informierten bei diesem Webinar über die aktuelle Rechtslage.

14. August 2020
11:00 bis 12:00 Uhr

Das Seminar fand online statt.

Videomitschnitt des Online-Seminars

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Mehr Freiraum in der Krise

Die Refererierenden

Dr. Jasmin Gharsi-Krag (Foto: Sven Lorenz)

Dr. Jasmin Gharsi-Krag arbeitet seit 2015 als Rechtsanwältin im Bereich "Recht, Steuern & Consulting" im Deutschen Stiftungszentrum (DSZ) und leitet seit 2019 das Regionalbüro des DSZ am Standort Hamburg. Neben dieser Tätigkeit arbeitet sie in der DSZ – Rechtsanwaltsgesellschaft. Dr. Gharsi-Krag wirkt als Referentin bei der Deutsche Stiftungsakademie mit, hält Vorträge und veröffentlicht Fachbeiträge im Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrecht. Auch ist sie in mehreren Stiftungsgremien vertreten.

Dr. Anna Kraftsoff (Foto: Sven Lorenz)

Dr. Anna Kraftsoff ist seit 2015 als Rechtsanwältin im Bereich "Recht, Steuern & Consulting" im Deutschen Stiftungszentrum tätig und stellvertretende Leiterin des Bereichs "Consulting". Zudem ist sie als Rechtsanwältin in der DSZ – Rechtsanwalts­gesellschaft tätig. Seit 2013 ist sie Gastdozentin zum Thema Vergaberecht im Studiengang "Master of European Studies" an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sowie seit 2019 Gastdozentin bei der EBS Universität für Wirtschaft und Recht im Intensivstudiengang "Stiftungsmanagement".

Benjamin Weber (Foto: Sven Lorenz)

Rechtsanwalt Benjamin Weber ist seit 2018 im Bereich "Recht, Steuern & Consulting" im Deutschen Stiftungszentrum und in der DSZ – Rechtsanwaltsgesellschaft aktiv. Zuvor war er mehrere Jahre in den Bereichen Steuerverfahrensrecht und Vermögensnachfolge in Ernst & Young-Gesellschaften beratend tätig. Er ist Mitglied des Vorstandes einer kulturfördernden Stiftung mit Sitz in Düsseldorf und Fachautor und Referent in den Bereichen des Stiftungs-, Gemeinnützigkeits- und Steuerrechts.