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Waldtraut und Sieglinde Hildebrandt-Stiftung startet Förderprogramm

24.07.2019

Jetzt bewerben: Die Stiftung fördert herausragende Forschung, die Menschen mit Sehbehinderung mehr Teilhabe und Inklusion ermöglicht, mit bis zu 90.000 Euro pro Jahr.

In Deutschland leben Schätzungen zufolge rund 1,2 Millionen Menschen mit einer Beeinträchtigung ihres Sehvermögens. Sie stellen keine homogene Gruppe dar. So finden von Geburt an sehbeeinträchtigte Menschen andere Lebensbedingungen vor als Menschen im Erwerbsleben oder Senioren, die sich mit einem späten Sehverlust auseinandersetzen müssen. Mit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Staatengemeinschaft verpflichtet, für das uneingeschränkte Recht auf Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einzutreten. Leitbild der Konvention ist Autonomie, Selbstbestimmung und umfassende gesellschaftliche Teilhabe sowie der Abbau von Barrieren bei Bildung, Wohnen und Arbeit. Obwohl eine Dekade nach Inkrafttreten der UN-Konvention in Deutschland viele Fortschritte zu verzeichnen sind, gibt es auch weiterhin Bereiche mit Verbesserungsbedarf.

Gerade durch ein komplexes System von Förderschulen und Werkstätten steht Deutschland vor ungelösten Aufgaben. Weiterer Nachholbedarf besteht bei Dienstleistungen und Produkten privater Anbieter, die oft nicht barrierefrei sind. Gleichzeitig ergeben sich durch Transformationstrends wie den digitalen Wandel neue Chancen, aber auch Herausforderungen für den schulischen und außerschulischen Kontext, um sehbeeinträchtigten Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren einen barrierefreien Zugang zu digitalen Angeboten und damit selbstbestimmte Teilhabe in allen Lebensbereichen und -phasen zu ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund möchte die Stiftung mit ihrem neu aufgelegten Förderprogramm einen Ideenwettbewerb anregen, um unter anderem ...

  • Perspektiven und Maßnahmen für eine inklusive Gesellschaft im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu erarbeiten,
  • die Bedingungen des Unterrichts für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf "Sehen" sowie für die allgemeine Erwachsenenbildung sehbeeinträchtigter Menschen zu verbessern,
  • Chancen und Potenziale assistiver und digitaler Technologien für die Teilhabe sehbeeinträchtigter Menschen zu erheben,
  • die konkreten Lebensbedingungen sehbeeinträchtigter Menschen zu untersuchen,
  • Synergien an den Schnittstellen zwischen den relevanten Disziplinen zu schaffen,
  • den internationalen Dialog und Austausch zum Thema Sehbeeinträchtigung voranzutreiben.

Im Rahmen ihrer Ausschreibung 2019 fördert die Stiftung Initiativen von Wissenschaftlern und Forschungseinrichtungen im Verbund mit Akteuren aus der Praxis für einen Zeitraum von ein bis fünf Jahren. Die Initiativen müssen an einem ausgewiesenen Hochschulinstitut in Deutschland eingerichtet werden. Eine Kooperation mit der Praxis ist wünschenswert. Angesprochen werden insbesondere die Fachdisziplinen Blinden- und Sehbehindertenpädagogik, Augenheilkunde, Erziehungs-, Bildungs- oder Sozialwissenschaften, Psychologie, Informatik und Technikwissenschaften, um in einen interdisziplinären Dialog einzutreten und Maßnahmen für eine inklusive Gesellschaft mit dem Fokus auf Blinde und Sehbehinderte zu erarbeiten.

Antragsfähig sind sowohl strukturinnovative Formate, die mit bis zu 90.000 Euro p.a. ausgestattet werden können, wie zum Beispiel (Stiftungs-)Professur oder außergewöhnliche Forschungsansätze und -formate, als auch kleinere Projekte, Aktionen und Forschungsideen, die geeignet sind, die Programmziele zu erreichen. Die Einzelförderung in dieser Förderlinie beträgt maximal 10.000 Euro pro Jahr.

Das Antrags- und Auswahlverfahren ist zweistufig. Zunächst ist eine Konzeptskizze einzureichen, auf deren Grundlage die Stiftung ausgewählte Bewerber um einen Vollantrag bittet. Einsendeschluss für die Konzeptskizzen ist der 16. September 2019.