Nachdem der Bundestag am 24. Juni 2021 das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen hat, hat am Folgetag auch der Bundesrat seine Zustimmung erteilt. Der Bundestag folgte der vorangegangenen Empfehlung des Rechtsausschusses, mit der weitere Konkretisierungen und Änderungen des Regierungsentwurfes vom 31. März 2021 vorgeschlagen wurden.
Das Deutsche Stiftungszentrum hat den Reformprozess von Beginn an begleitet und im Rahmen der verschiedenen Anhörungen Änderungsvorschläge mit dem Fokus auf die Verbesserung von Gestaltungsmöglichkeit für Stifterinnen und Stifter sowie die Handlungsmöglichkeiten für die Verantwortlichen in Stiftungen eingebracht. Nach der Vorlage des Referentenentwurfs zur Reform des Stiftungsrechts Ende 2020 ergab sich zudem die Notwendigkeit, rechtlichen Entwicklungen entgegenzutreten, die die Handlungsfähigkeit von Stiftungen im Vergleich zum Status Quo weiter eingeschränkt hätten. Zu nennen ist hier insbesondere die Verwendung von Gewinnen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen, die nach dem Referentenentwurf ausnahmslos und vollständig dem zu erhaltenden Grundstockvermögen zugeordnet werden sollten. Diese Einschränkung konnte durch unsere gemeinsame Arbeit mit dem Bundesverband Deutscher Stiftungen verhindert werden, so dass solche Umschichtungsgewinne nunmehr auch für die Projektfinanzierung eingesetzt werden dürfen.
Um die Ergebnisse der Reform besser einordnen zu können, sollte man sich zunächst vor Augen führen, dass sich das Ziel des Gesetzgebers vor allem auf die Vereinheitlichung der verschiedenen stiftungsrechtlichen Regelungen der Länder auf Bundesebene richtete. Dieses Unterfangen erschien dem federführenden Bundesjustizministerium an sich schon ambitioniert, galt es doch, 16 teilweise sehr unterschiedliche Regelungsansätze zu vereinheitlichen. Ausgesprochen bedauerlich ist in diesem Zusammenhang, dass sich im Abstimmungsverfahren zwischen den Bundesländern durchweg die eher restriktiven Sichtweisen auf das Stiftungsrecht durchgesetzt haben, so dass sich die Möglichkeiten für Stiftungen in eher stiftungsfreundlichen Ländern wie beispielsweise Rheinland-Pfalz tendenziell sogar verschlechtert haben. Raum für neue Ansätze zum Thema Stiftungen ergab sich im Gesetzgebungsverfahren nur an wenigen Stellen. Eine politische Diskussion über die gesellschaftliche Bedeutung der Stiftungen und der daraus folgenden notwendigen Optimierung des Stiftungsrechts wurde erst gar nicht geführt. Dieser Faden sollte nun in der kommenden Legislaturperiode wieder aufgegriffen werden mit dem Ziel einer tatsächlichen Modernisierung des Stiftungsrechts.