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Die Stiftungsrechtsreform

In der aktuellen Ausgabe der Roten Seiten, einer Beilage des Fachmagazins Stiftung&Sponsoring, geben die DSZ Rechtsanwälte einen ausführlichen Überblick über alle Neuerungen.

Die Stiftungsrechtsreform tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Der Stifterverband und das Deutsche Stiftungszentrum (DSZ) haben den Reformprozess von Beginn an begleitet. Im Rahmen verschiedener Anhörungen wurden Änderungsvorschläge eingebracht, die den Fokus auf die Verbesserung von Gestaltungsmöglichkeiten für Stifterinnen und Stifter sowie von Handlungsfreiräumen für Stiftungsverantwortliche legen. Das verabschiedete Gesetz greift einen Großteil der Forderungen auf, für die sich Stifterverband und DSZ gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Stiftungen und der Wissenschaft eingesetzt haben.

  • Welche Regelungen ändern sich durch die Reform und haben positive Auswirkungen?
  • Welcher Handlungsbedarf ergibt sich für bestehende Stiftungen auch schon jetzt?
  • Und wie bewerten die DSZ-Expertinnen und -Experten die Reform?
Rote Seiten zur Stiftungsrechtsreform (Cover)

Als Orientierungshilfe für Stifterinnen, Stifter und Stiftungen geben die DSZ Rechtsanwälte in den aktuellen Roten Seiten einen ausführlichen Überblick über alle Neuerungen. Sie behandeln die für Stiftungen relevanten und neu gefassten BGB-Paragraphen, stellen dabei Vorteile der Reform heraus und verdeutlichen, an welchen Stellen Regelungen komplexer geworden sind und unter Umständen Handlungsbedarf besteht.

Inhalte der Roten Seiten "Die Stiftungsrechtsreform":
●  Vereinheitlichung des Stiftungsrechts
●  Entstehung der Stiftung
●  Stiftungsorganisation einschließlich Haftung
●  Regelungen zum Stiftungsvermögen
●  Satzungsänderungen
●  Zulegung, Zusammenlegung und Beendigung von
    rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts
●  Stiftungsregister

LESEPROBE

1.2 Schaffung von bundeseinheitlichen Regelungen

Nach der bisherigen Rechtslage finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Stiftungsrecht verstreut im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie in 16 unterschiedlich ausgeprägten Landesstiftungsgesetzen mit jeweils eigener Praxis der Stiftungsaufsichtsbehörden. Das BGB enthält gerade einmal neun Paragraphen (§§ 80-88) über Stiftungen, welche ­– über einen Verweis­ – durch entsprechende Anwendung von einigen Regelungen des BGB-Vereinsrechts ergänzt werden. Diese Buntheit der bestehenden Regelungen ist mit der ungelösten Problematik verbunden, dass die Landesgesetze in verschiedenen Bereichen Regelungen enthalten, die möglicherweise gegen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes verstoßen. Ferner sind die sog. Stiftungsverzeichnisse je nach Bundesland unterschiedlich aufgebaut und haben keine Publizitätswirkung. Diesem­ "Durcheinander" mit immer wieder auftretenden Streitfragen und der Rechtsunsicherheit im heutigen Stiftungsrecht soll nun ein Ende gesetzt werden.

Durch die Neufassung der §§ 80 ff. BGB wird das Stiftungszivilrecht künftig abschließend im BGB geregelt werden. Dabei werden neue bundesrechtliche Regelungen insbesondere zu Namen, Sitz und Vermögen der Stiftung sowie zur Änderung der Stiftungssatzung und zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen geschaffen und bestehende Vorschriften geändert. Die vorhandenen Regelungen über die Organe der Stiftung werden erweitert und die Pflichten der Organe teilweise stärker konkretisiert. Die Voraussetzungen für die Änderung des Stiftungszwecks sowie für die Auflösung oder Aufhebung von Stiftungen werden geändert. Zusätzlich wird zur Schaffung von mehr Transparenz ein zentrales Stiftungsregister mit Publizitätswirkung eingeführt werden, das vom Bundesamt der Justiz zu führen sein wird.

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Anja Olschewski (Foto: Sven Lorenz)

Anja Olschewski

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Als führende Grantmaking-Zeitschrift im deutschsprachigen Raum widmet sich Stiftung&Sponsoring dem gesellschaftlich wichtigen Feld gemeinnütziger Aktivitäten aus der Sicht der Stifter, Spender und Sponsoren, der Macher und Mitarbeiter: Mit viel Praxisorientierung und hoher fachlicher Kompetenz, national und international. Das Fachmagazin bietet Beiträge zu aktuellen Praxisthemen aus Stiftungsmanagement, Stiftungsrecht und Steuerrecht, Fördertätigkeit und Vermögensverwaltung, Marketing und Kommunikation, außerdem Interviews mit bekannten Persönlichkeiten, Branchennews und Rezensionen. Spezialdossiers zu aktuellen Themen sind in der regelmäßigen Fachbeilage Rote Seiten zu finden.

 

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