Die seit 2014 in Arbeit befindliche Stiftungsrechtsreform scheint mit dem am 3. Februar 2021 von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts auf der Zielgeraden zu sein. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Die neuen BGB-Regelungen sollen am 1. Juli 2022, die Regelungen zum Stiftungsregister am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Bereits der Referentenentwurf stieß bei Stiftungen und der stiftungsrechtlichen Forschung nahezu einhellig auf ungewöhnlich starke Kritik. Auch die DSZ-Experten hatten in einer Stellungnahme bereits kommentiert, welche Regelungen in dem Referentenentwurf aus Sicht des Stifterverbandes mit seinem DSZ nachbesserungsfähig bzw. nachbesserungsbedürftig sind, und konkrete Änderungsvorschläge unterbreitet.
Stellungnahme zum Referentenentwurf
In dem nunmehr zur Diskussion stehenden Regierungsentwurf bleibt der Grundton des Referentenentwurfs leider erhalten. Die im Vergleich zum Referentenentwurf vorgenommenen Änderungen reichen unserer Meinung nach bei weitem nicht aus, um die eigentlich erforderlichen Verbesserungen im deutschen Stiftungsrecht zu erreichen, so dass sich die Rechtsexperten des Stifterverbandes mit seinem Deutschen Stiftungszentrum mit einer Stellungnahme an die politischen Entscheidungsträger gewandt haben, um den Nachbesserungsbedarf für ein zukunftsfähiges Stiftungsrecht aufzeigen.