Ein Tochterunternehmen des Stifterverbandes Alle Seiten

Ein Tochterunternehmen des Stifterverbandes

Hybride Stiftungsmodelle

Inwiefern bietet sich die Allzweckstiftung als alternatives Gestaltungsmodell zur Doppelstiftung an? Dieser Frage gehen die DSZ-Rechtsanwälte Dr. Markus Heuel und Mattheo D. Ens in der aktuellen Ausgabe der Roten Seiten, einer Beilage des Fachmagazins Stiftung&Sponsoring, nach.

Die Doppelstiftung ist seit jeher ein bekanntes Gestaltungsinstrument, das unternehmerische Neuausrichtung, philanthropische Aktivität, steuerliche Optimierung und familiären, generationsübergreifenden Vermögenserhalt verbindet. Bei der Doppelstiftung handelt es sich nicht um eine besondere Erscheinungsform der Stiftung, sondern vielmehr um die Verbindung von zwei grundsätzlich eigenständigen Rechtspersönlichkeiten: eine steuerbegünstigte Stiftung und eine Familienstiftung.

Die steuerbegünstigte Stiftung hält in der Regel die Mehrheit der unternehmerischen Anteile und ist nach der Satzung dazu verpflichtet, ihre Erträge grundsätzlich der gemeinnützigen Zweckverwirklichung zuzuführen. Die Familienstiftung besitzt in der Gesellschafterversammlung des gehaltenen Unternehmens ein übergewichtiges Stimmrecht. An beide Stiftungen können Erträge ausgekehrt werden und so sowohl philanthropische Zwecke verwirklicht als auch die Familienmitglieder nachhaltig finanziell versorgt werden. Im Ergebnis wird eine Holdingstruktur geschaffen, in welcher die Anteile des operativen Tochterunternehmens auf zwei Unternehmensträgerstiftungen unter der Trennung von Vermögen und Entscheidungsgewalt aufgeteilt sind.

Stiftung & Sponsoring 6/2021 mit Roten Seiten

Die Doppelstiftung war bislang auch steuerlich attraktiv, da die disproportionale Aufteilung des Vermögens auf die gemeinnützige Stiftung zur steuerlichen Entlastung auf der Ebene der Erbschaft- und Schenkungsteuer führen konnte. Doch die Änderungen der Gesetzeslage zur Bewertung von Anteilen sowie einer möglichen Vollverschonung für unternehmerisches Vermögen auch über der Grenze von 26 Millionen Euro hinaus lassen den erhöhten Aufwand für die Errichtung einer Doppelstiftung fraglich erscheinen.

Die Roten Seiten stellen die Motive zur Gründung einer Doppelstiftung dar und untersuchen, inwieweit diese auch über die Allzweckstiftung erreicht werden können. Der Begriff Allzweckstiftung bezeichnet den Grundtypus der den Vorgaben des BGB entsprechenden Stiftung, der unabhängig von den steuerlichen Vorgaben jede Art von Zwecken verwirklichen kann, die rechtlich zulässig sind. Zulässig sind alle fremdnützigen, nicht notwendig gemeinnützigen Zwecke, die das Gemeinwohl nicht gefährden. Damit sind auch privatnützige Zwecke etwa zugunsten einer Familie oder der Mitarbeiter eines Unternehmens sowie Mischformen möglich.

Inhalte der Roten Seiten "Hybride Stiftungsmodelle: Die Allzweckstiftung als alternatives Gestaltungsmodell zur Doppelstiftung"

1. Einführung

2. Steuerbegünstigte Stiftung
2.1 Steuerliche Vorteile für Stiftung und Stifter
2.2 Beschränkung der Stiftungszwecke
2.3 Führung von Stiftung und Unternehmen
2.4 Ergebnisfeststellung und Ergebnisverwendung
2.5 Verwaltungsaufwand

3. Familienstiftung
3.1 Nachfolge und Unternehmensschutz
3.2 Flexible Vermögensverwaltung und Asset Protection
3.3 Steuerliche Belastung der Errichtung
3.4 Erbersatzsteuer

4. Doppelstiftung
4.1 Komplexität der Struktur
4.2 Erbschaftsteuerliche Betrachtung und Anteilsbewertung

5. Allzweckstiftung
5.1 Unmittelbare Folgen der fehlenden Steuerbegünstigung
5.2 Vermeidung der Erbersatzsteuer
5.3 Weniger komplexe Struktur im Vergleich zur Doppelstiftung
5.4 Größere Freiheit in Zwecksetzung, Organisation und Vermögensverwaltung im Vergleich zu steuerbegünstigen Stiftung

6. Kurz & knapp

Die Autoren

Dr. Markus Heuel (Foto: Sven Lorenz)

Rechtsanwalt Dr. Markus Heuel ist Mitglied der Geschäftsleitung des Deutschen Stiftungszentrums. Er ist Stiftungsberater und leitet den Bereich "Recht, Steuern & Consulting". Zudem ist er geschäftsführender Gesellschafter der DSZ – Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Mattheo Dominik Ens (Foto: Sven Lorenz)

Mattheo Dominik Ens ist als Jurist im Bereich "Recht, Steuern & Consulting" im Deutschen Stiftungszentrum tätig.

Sie sind an der Ausgabe der Roten Seiten interessiert?

Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage die Publikation "Hybride Stiftungsmodelle: Die Allzweckstiftung als alternatives Gestaltungsmodell zur Doppelstiftung" kostenfrei zu.

Ansprechpartnerin für die Bestellung:

Anja Olschewski (Foto: Sven Lorenz)

Anja Olschewski

ist Assistentin im Bereich "Kommunikation & Marketing".

T 0201 8401-148

E-Mail senden

Die DSZ Rechtsanwälte stehen deutschlandweit an fünf Standorten zur Verfügung und bieten umfassende juristische Expertise in allen stiftungs-, steuer- und erbrechtlichen Belangen.

Stiftung&Sponsoring widmet sich als führende Grantmaking-Zeitschrift im deutschsprachigen Raum dem gesellschaftlich wichtigen Feld gemeinnütziger Aktivitäten aus der Sicht der Stifter, Spender und Sponsoren, der Macher und Mitarbeiter: Mit viel Praxisorientierung und hoher fachlicher Kompetenz, national und international. Das Fachmagazin bietet Beiträge zu aktuellen Praxisthemen aus Stiftungsmanagement, Stiftungsrecht und Steuerrecht, Fördertätigkeit und Vermögensverwaltung, Marketing und Kommunikation, außerdem Interviews mit bekannten Persönlichkeiten, Branchennews und Rezensionen. Spezialdossiers zu aktuellen Themen sind in der regelmäßigen Fachbeilage Rote Seiten zu finden.

 

Stiftung&Sponsoring jetzt gratis testen
Sie möchten Stiftung&Sponsoring kennenlernen?
Dann nutzen Sie das kostenlose und unverbindliche Testangebot.

Hier gratis testen