Das Lobbyregistergesetz ist zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Die ersten Eintragungen in das Register mussten zum 28. Februar 2022 vorgenommen werden. Das Gesetz enthält unterschiedliche Maßnahmen mit dem Ziel, die Lobbyarbeit mit hohen Transparenzerfordernissen in Einklang zu bringen. Diese ergeben sich insbesondere aus dem berechtigten Interesse der Öffentlichkeit an politischer Einflussnahme durch einzelne Interessenvertreterinnen und -vertreter. Denn diese vertreten naturgemäß ausschließlich die Individualinteressen einer Gruppe/Branche mit dem Ziel, für sie günstigere (gesetzliche) Rahmenbedingungen zu schaffen, wodurch ggf. Kollektivinteressen oder gegenläufige Interessen unterwandert werden könnten. Die Überwachung der strukturellen politischen Einflussnahme durch Dritte ist daher ein wesentlicher und wichtiger Beitrag zur Wahrung der demokratischen Grundordnung.
Seit dem Inkrafttreten sind nun fast eineinhalb Jahre vergangen. Es sind nach aktuellem Stand im April 2023 bereits mehr als 5.800 Lobbyakteure eingetragen und es kommen täglich weitere hinzu bzw. es werden Aktualisierungen vorgenommen. Auch viele gemeinnützige Organisationen sind bereits transparent registriert. Es ist daher an der Zeit für ein Zwischenfazit – insbesondere für den gemeinnützigen Sektor.
Dies gilt insbesondere, weil nunmehr ein neuer Gesetzesentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegt worden ist. Über diesen hat der Bundestag bereits am 23. Juni 2023 debattiert, eine Entscheidung wurde allerdings vertagt, da nun eine federführende Beratung durch den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu erfolgen hat. Der neue Gesetzesentwurf soll ab dem 1. Januar 2024 gelten.