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Ein Tochterunternehmen des Stifterverbandes

Gemeinnützigkeit: Dringender Appell an Bundeskanzler Scholz und Minister

In einem Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz sowie an die Bundesminister Robert Habeck und Christian Lindner haben die großen Dachverbände gemeinnütziger Organisationen, darunter der Stifterverband mit seinem Deutschen Stiftungszentrum, dringend appelliert, die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts zeitnah anzugehen und nicht weiter zu verzögern. Das DSZ dokumentiert den Brief im Wortlaut.

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, sehr geehrte Herren Bundesminister,

als große Dachverbände gemeinnütziger Organisationen sind wir sehr besorgt darüber, dass sich die von der Ampel-Regierung versprochene Reform des Gemeinnützigkeitsrechts weiter verzögert. Die ausstehende Modernisierung der Rechtsgrundlagen führt zu einer enormen Verunsicherung in weiten Teilen der Zivilgesellschaft, gerade angesichts des aktuell gebotenen Engagements für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Bislang bleibt es im Ermessen der jeweiligen Finanzbehörde, wie weit sich steuerbegünstigte Körperschaften im Rahmen ihrer gemeinnützigen Zweckverwirklichung auch politisch engagieren dürfen, ohne dabei die Aberkennung ihrer Steuerbegünstigung zu riskieren.

Um mehr Rechtssicherheit herzustellen, halten wir folgende Ergänzungen in der Abgabenordnung über das Jahressteuergesetz, über das sie gerade beraten, für unerlässlich:

  1. Die gesetzliche Klarstellung, dass die eigenen gemeinnützigen Zwecke auch überwiegend oder ausschließlich mit politischen Mitteln verfolgt werden dürfen, solange das Abstandsgebot zu Parteien eingehalten wird.
    Zu diesen Mitteln gehört das Einbringen ihrer fachlichen Expertise in die Politik in Form von Stellungnahmen und Forderungen an die Bundesregierung ebenso wie das Ausüben der so genannten Watchdog-Funktion, sowie der Aufruf und die Beteiligung an Demonstrationen. Nicht dazu gehört, sich selbst an Wahlen zu beteiligen. So muss sich ein Umweltverband politisch für mehr Fahrradwege oder einen besseren öffentlichen Nahverkehr einsetzen dürfen, ein Sportverband für bessere Förderung des Breitensports. All diese Themen lassen sich nicht "unpolitisch" behandeln.
  2. Die Klarstellung, dass sich gemeinnützige Organisationen ausnahmsweise und bei Gelegenheit für andere als die eigenen gemeinnützigen Zwecke engagieren dürfen.

Dass sich zum Beispiel der Sport- oder der Musikverein an einer Anti-Rassismus-Demonstration beteiligen kann und eine Organisation der Entwicklungszusammenarbeit zu einer Klimaschutzdemonstration mit aufruft, sollte zweifelsfrei möglich sein.

Sehr geehrte Herren, das zivilgesellschaftliche Engagement für eine lebendige Demokratie und damit für ein vielfältiges und lebenswertes Land ist derzeit so wichtig wie vermutlich noch nie seit Gründung der Bundesrepublik. Keine Organisation darf deswegen den Verlust ihrer Gemeinnützigkeit fürchten oder auch nur daran zweifeln müssen. Daher appellieren wir an Sie, sich für eine zeitnahe Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts einzusetzen.

Gerne würden wir uns über diese und weitere Punkte (vgl. auch die Rechtspolitischen Forderungen des Bündnisses für Gemeinnützigkeit) in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen austauschen. Dafür stehen Ihnen die unterzeichnenden Verbände und das Bündnis für Gemeinnützigkeit als zentraler Gesprächspartner zur Verfügung.

 

Kontakt

Stephanie Berger (Foto: Sven Lorenz)

RA'in Stephanie Berger

ist Geschäftsführerin des Deutschen Stiftungszentrums und leitet den Bereich "Recht und Steuern". Darüber hinaus leitet sie den Bereich "Finanzen, Controlling, Steuern und Recht" im Stifterverband.

T 0201 8401-236

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