Neu im November: Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird stufenweise eingeführt. Sie wird zur eindeutigen Identifizierung jedem wirtschaftlich Tätigen durch das Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt. Auch Stiftungen sind betroffen. Vom DSZ betreute Stiftungen müssen nicht aktiv werden – das Deutsche Stiftungszentrum übernimmt für sie alle Belange, die im Zusammenhang mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer stehen.
Zum Hintergrund: Am 21. August 2024 wurde der Entwurf einer Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern durch das Kabinett beschlossen. Die Verordnung regelt die Vergabe der sogenannten Wirtschafts-Identifikationsnummern.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer dient als einheitliches und dauerhaftes Identifizierungsmerkmal im Besteuerungsverfahren und wird allen wirtschaftlich Tätigen vergeben. Wirtschaftlich tätig in diesem Sinne sind auch Stiftungen als juristische Personen.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird stufenweise und automatisch ab November 2024 durch das Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt:
Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich. Wenn bis Ende November 2024 keine Wirtschafts-Identifikationsnummer mitgeteilt wurde, hat das keine Nachteile.
Das Deutsche Stiftungszentrum übernimmt für die Stiftungen unter seinem Dach alle Belange, die mit der Einführung und Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer im Zusammenhang stehen.