Anja Olschewski
ist Assistentin im Bereich "Kommunikation & Marketing".
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Die Umgestaltung in eine Verbrauchsstiftung, Zu- und Zusammenlegung von Stiftungen in Theorie und Praxis
Für die neueste Ausgabe der Roten Seiten, einer Beilage des Fachmagazins Stiftung&Sponsoring, beleuchten Dr. Markus Heuel, Zita von Klot-Wesemann und Vanessa Bimberg von den Deutschen Stiftungsanwälten das Thema "Notleidende Stiftungen".
Die 2023 in Kraft getretene Stiftungsrechtsreform eröffnet Perspektiven für Stiftungen, die ihren Zweck nicht mehr dauerhaft und nachhaltig erfüllen können. So ermöglicht die Umgestaltung von einer Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftung etwa, auch das Stiftungskapital – und nicht nur Erträge und Spenden – vollständig für die Realisierung eines gemeinnützigen Zweckes einzusetzen. Durch eine Zulegung oder Zusammenlegung mit anderen Stiftungen – ähnlich der Fusion von Unternehmen – können Ressourcen gebündelt werden und somit neue Chancen für eine nachhaltige Zweckverwirklichung entstehen.
Wie sehen die rechtlichen Grundlagen der drei Modelle genau aus? Welche Vorgaben sind zu beachten? Und wie bewerten Stiftungsbehörden entsprechende Vorhaben in der Praxis?
Im Rahmen der aktuellen Roten Seiten erläutern die Deutschen Stiftungsanwälte zunächst ausführlich die rechtlichen Rahmenbedingungen, bevor die neue Rechtslage einem Praxischeck unterzogen wird. Dafür berichten die Autorinnen und der Autor von entsprechenden Fallbeispielen aus ihrer anwaltlichen Praxis. Zum Schluss stellen sie die digitale Plattform www.fortwirken.de vor, die ein Netzwerk für Stiftungszulegungen bietet. Die Aufnahme einer "notleidenden Stiftung" kann für finanzstärkere Stiftungen mitunter eine Alternative zum klassischen Fundraising darstellen.
Dr. Markus Heuel, Rechtsanwalt, ist Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter des Bereichs "Consulting" des Deutschen Stiftungszentrums (DSZ) im Stifterverband. Seit 2000 in verschiedenen Funktionen im DSZ tätig. Seit 2013 ist er Partner und Geschäftsführer der Deutschen Stiftungsanwälte. Zu seinem Tätigkeitsbereich gehören die Beratung von Stifterinnen und Stiftern bei der Stiftungserrichtung sowie die Betreuung von Stiftungen in allen stiftungsprogrammatischen, stiftungsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen. Der Stiftungsexperte ist Dozent und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu Stiftungsthemen.
Zita von Klot-Wesemann ist seit Oktober 2023 angestellte Assessorin Jur. bei den Deutschen Stiftungsanwälten. Zu ihrem Tätigkeitsbereich gehört die Beratung bei der Errichtung gemeinnütziger Einrichtungen sowie die Betreuung von gemeinnützigen Einrichtungen in allen vereins- und stiftungsrechtlichen sowie steuerrechtlichen Fragen. Darüber hinaus berät sie gemeinnützige Einrichtungen in Fragen des Erb- und Arbeitsrechts.
Vanessa Bimberg, Rechtsanwältin, ist seit 2024 bei den Deutschen Stiftungsanwälten tätig und berät gemeinnützige Einrichtungen in vereins- und stiftungsrechtlichen sowie steuerrechtlichen Fragen. Zuvor sammelte sie wertvolle Erfahrungen in einer Wirtschaftsrechtskanzlei. Zusätzlich zu ihrer juristischen Expertise hat sie einen Bachelor of Science in Wirtschaft und Recht erworben, der ihren ganzheitlichen Beratungsansatz weiter stärkt.
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