Weniger administrativer Aufwand, effizientere Entscheidungsprozesse: Das zu Jahresbeginn 2025 in Kraft getretene "Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie" (Bürokratieentlastungsgesetz IV) ändert das BGB-Vereinsrecht und erleichtert Stiftungen und Vereinen schriftliche Beschlüsse. Wie sieht die Neuregelung aus? Worauf ist in der Praxis zu achten? Und welche Hürden gibt es?