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Vodafone-Stiftung für Forschung schreibt Innovationspreis 2017 aus

08.07.2016

Der mit 25.000 Euro dotierte Innovationspreis zeichnet exzellente Wissenschaftler auf dem Gebiet der Kommunikationstechnologie aus. Zudem werden zwei Förderpreise für Nachwuchswissenschaftler ausgeschrieben.

Die Vodafone-Stiftung für Forschung fördert seit 1996 Forschungsleistungen und innovative Weiterentwicklungen sowie die Verbesserung des wissenschaftlichen Austausches auf dem Gebiet der Kommunikationstechnologie. Jährlich werden ein Innovationspreis und zwei Förderpreise verliehen.

Der Innovationspreis zeichnet exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vorwiegend aus dem deutschen Sprachraum aus. Er ist mit 25.000 Euro dotiert. Bei der Auswahl finden herausragende Arbeiten, die die Entwicklung der Mobil- und Festnetzkommunikation zum Thema haben, eine besondere Beachtung.

Die Förderpreise 2017: Überdurchschnittliche Arbeiten des wissenschaftlichen Nachwuchses (herausragende Abschlussarbeiten oder Dissertationen) werden mit dem Förderpreis Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie dem Förderpreis Markt, Kundenorientierung und Anwendungen ausgezeichnet. Für beide Preise ist es relevant, das Potential der Umsetzung hervorzuheben. Die Dotierung beträgt jeweils 5.000 Euro.

Vorschlagsberechtigt sind Vertreter von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie der Industrie. Eigenbewerbungen werden nicht entgegengenommen. Über die Preisvergabe entscheidet das Kuratorium auf Empfehlung der hochkarätig besetzten Jury der Stiftung. Für das Verfahren der Preisvergaben und Entscheidungen des Kuratoriums ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Die vollständigen Vorschlagsunterlagen sind bitte in dreifacher Ausfertigung (sowie in digitaler Form mit dem Recht der Vervielfältigung) bis zum 31. Oktober 2016 (Datum des Poststempels) einzureichen an:

Vodafone-Stiftung für Forschung
im Stifterverband
Frau Pia Heubgen
Barkhovenallee 1
45239 Essen
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Den Vorschlägen sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • kurze, aussagekräftige Begründung des Vorschlagenden (mit expliziter Benennung der Innovation)
  • zwei wissenschaftliche Gutachten mit detailliertem Hinweis auf theoretische Exzellenz, wissenschaftliche Originalität, Praxisrelevanz und wirtschaftliche Bedeutung der vorgeschlagenen Arbeit. Mindestens ein Gutachten sollte von einer auswärtigen Hochschule, Forschungseinrichtung oder fachnahen Institution sein.
  • Publikationsliste des Vorgeschlagenen (relevante Auswahlbeifügen)
  • Lebenslauf des Vorgeschlagenen mit wissenschaftlichem Werdegang und Planungen für die Zukunft
  • Exemplar der Dissertation oder Masterarbeit

 

Pressekontakt

Anke Meis (Foto: Sven Lorenz)

Anke Meis

ist Leiterin des Bereiches "Kommunikation & Marketing" im Deutschen Stiftungszentrum.

T 0201 8401-204

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