Das Programm versteht sich als personenbezogene Förderung mit einem strukturinnovativen Ansatz. Antragsberechtigt sind junge GrundlagenwissenschaftlerInnen in der Medizin und ÄrztInnen, die sich durch exzellente wissenschaftliche Leistungen auszeichnen und an einem Universitätsinstitut oder eine Universitätsklinik in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten.
Voraussetzung für eine Förderung ist die gesicherte Stellenfinanzierung bis zum Ende des beantragten Förderzeitraums. Der Abschluss einer Facharztausbildung ist nicht Voraussetzung für eine Antragstellung. Die Förderung setzt eine mindestens zweijährige Postdoc-Erfahrung voraus. Der Antrag kann innerhalb eines Zeitraums von bis zu sechs Jahren nach der Promotion gestellt werden. Familienzeiten werden berücksichtigt.
Die aufnehmende Hochschule muss darlegen, wie sie die Integration der Gruppe gewährleisten und die geplanten wissenschaftlichen Arbeiten der Antragstellenden unterstützen will. Darüber hinaus ist von Seiten der Hochschule darzulegen, wie die Freiräume für die geplante Forschungsarbeiten gesichert sind, sofern die Forschungstätigkeit mit einer klinischen Tätigkeit bzw. Facharztausbildung kombiniert wird.