Reformvorschläge
Reformvorschläge zur Modernisierung des Stiftungsrechts und ihre Kommentierung durch die Experten des Deutschen Stiftungszentrums
13.02.2018
Gute Nachrichten für das deutsche Stiftungswesen: Eine Modernisierung des Stiftungsrechts ist in dieser Legislaturperiode zu erwarten. In dem vom CDU/CSU und SPD ausgehandelten Koalitionsvertrag heißt es: "Zudem werden wir das Stiftungsrecht auf der Grundlage der Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Stiftungsrecht ändern."
"Der Stifterverband mit seinem Deutschen Stiftungszentrum (DSZ) begrüßt, dass die umfassende Modernisierung des Stiftungsrechts in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde und damit auf der politischen Agenda steht", so Erich Steinsdörfer, Geschäftsführer und Vorsitzender der Geschäftsleitung des Deutschen Stiftungszentrums. "Damit Stiftungen – auch angesichts wachsender gesamtgesellschaftlicher Herausforderungen – bestmöglich wirken können, müssen sich die Rahmenbedingungen fürs Stiften wesentlich verbessern. Die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe versprechen hier mehr Rechtsklarheit, Flexibilität und Transparenz."
Der Stifterverband mit seinem Deutschen Stiftungszentrum hat sich – in enger Abstimmung mit dem Bundesverband Deutscher Stiftungen – fundiert in den Reformprozess eingebracht. So haben die Experten des DSZ der eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe Stellungnahmen zur Verfügung gestellt, außerdem haben sie sich im Rahmen von Anhörungen und vielen persönlichen Gesprächen mit Politikern sowie weiteren Multiplikatoren für die Belange von Stiftungen und Stiftern eingesetzt.
Das DSZ wird sich auch weiterhin meinungsstark in den Reformprozess einbringen. Zu den Forderungen des DSZ, die über die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe hinausgehen, gehört unter anderem die Einführung eines öffentlichen Stiftungsregisters, um die Transparenz im Dritten Sektor zu erhöhen. Ferner sieht Erich Steinsdörfer hinsichtlich der Stärkung der Stifterautonomie weiterhin Handlungsbedarf. "Dem Ziel, die Rechte von StifterInnen zu Lebzeiten zu stärken, kommen die Empfehlungen der Arbeitsgruppe allenfalls in Teilen nach. Seitens des Stifterverbandes und des DSZ werden wir weiter dafür eintreten, dass Satzungsänderungen und somit auch Änderungen des Stiftungszwecks zu Lebzeiten der StifterInnen uneingeschränkt möglich sein müssen."
ist Leiterin des Bereiches "Kommunikation & Marketing" im Deutschen Stiftungszentrum.
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