Voraussetzung für eine Bewerbung sind künstlerische Arbeiten von hoher Öffentlichkeitswirksamkeit (zum Beispiel herausragende Publikationen, Ausstellungen etc.) nachgewiesen durch einschlägige Referenzen. Weitere Kriterien für die Vergabe eines Arbeitsstipendiums sind in erster Linie Qualität, Gestaltungskraft und Kontinuität. Gefördert werden Künstlerinnen und Künstler, die ihr künstlerisches Schaffen als Beitrag begreifen, die Attraktivität und Faszination der Wissenschaft einer breiten Öffentlichkeit zu vermitteln.
Um eine Förderung können sich Kunstschaffende jeden Alters sowie aller Schaffensrichtungen bewerben. Antragstellerinnen und Antragsteller sind zum Zeitpunkt der Bewerbung an keiner Hochschule immatrikuliert. Anträge können jederzeit gestellt werden.
Die Projektlaufzeit beträgt maximal 24 Monate. Das Arbeitsstipendium ist mit einem Betrag von bis zu 145.000 Euro dotiert. Überwiesen wird der Förderbetrag in Teilzahlungen und nach Vorlage entsprechender Belege.
Nach Abschluss der Arbeiten sollen diese in einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Förderfonds Wissenschaft in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Über die Stipendienvergabe entscheidet der Stiftungsvorstand im Einzelnen. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht.