11.05.2018
Erstmals fördert die Sto-Stiftung die Lehre in Deutschland direkt – mit einer Stiftungsprofessur. Von April 2018 bis März 2020 wird das erste Gastprofessur-Programm an der TU München durchgeführt.
Gastdozenten aus nordischen Architekturbüros und Universitäten werden Studierenden und Lehrenden an der Fakultät für Architektur der TUM eine skandinavische Perspektive eröffnen.
Neben Lehrveranstaltungen sind öffentliche Vorträge geplant. Im Fokus stehen gesellschaftliche Trends und richtungsweisende Lehrinhalte wie Gendergerechtigkeit in Führungspositionen und Entwurfspraxis, angewandte Forschung und Entwicklung in Architekturbüros oder alternative Berufs- und Geschäftsfeldentwicklungen für Architekten. Bereits berufen sind Professor Michael U. Hensel und Defne Sunguroğlu von der AHO – Oslo School of Architecture and Design, Norwegen. Weitere Kandidaten folgen.
Jährlich 50.000 Euro stellt die Sto-Stiftung für den internationalen Austausch in der Architekturlehre bereit. Für zwei Jahre ist die Professur an der TU München verortet und wird dann neu ausgeschrieben.
Professor Peter Cheret, Sto-Stiftungsrat Architektur: "Unsere Aktivitäten umfassten bisher außerordentliche Lehrveranstaltungen wie Summerschools und Vortragsreihen. Für das Sommersemester 2018 haben wir erstmals eine Gastprofessur ausgelobt. Dabei haben wir uns mit der TU München für einen Partner entschieden, der die zeitgemäße akademische Ausbildung aktiv vorantreibt."
Professor Andreas Hild, Dekan der Fakultät für Architektur der TUM: "Die Internationalisierung der Architekturausbildung nehmen wir ernst – nicht zuletzt durch das einjährige Auslandsstudium für alle Bachelor-Studierenden. Die ausgewählten nordischen Gastdozenten sind Vorreiter fachlicher Themen und struktureller Innovationen, von denen wir als Organisation, Lehrende und Studierende lernen wollen."
Die Sto-Stiftung ist eine rechtsfähige und gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Essen, Deutschland in der Verwaltung des Deutschen Stiftungszentrums. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der Wissenschaft und Forschung, der Denkmalpflege, des Natur- und Umweltschutzes sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 AO.
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