23.01.2020
Im Rahmen ihres Förderprogrammes unterstützt die Corona-Stiftung im Stifterverband bis zu zwei Forschungsgruppen im Bereich kardiovaskuläre Erkrankungen. Die Stiftung stellt Mittel in Höhe von bis zu einer Million Euro bereit. Nachwuchswissenschaftler können sich bis zum 18. März 2020 bewerben.
Kardiovaskuläre Erkrankungen gehören weltweit zu den häufigsten Todesursachen. Trotz großer Fortschritte im Verständnis ihrer molekularen und physiologischen Mechanismen gelingt die Übertragung von Grundlagenergebnissen in neue, effektive Behandlungsstrategien zu selten. Diese Herausforderung will die Corona-Stiftung durch die Förderung wissenschaftlich exzellenter, innovativer und strukturell wegweisender Forschungsvorhaben an der Schnittstelle von präklinischer und klinischer Forschung aufgreifen.
Programmziel
Kardiovaskuläre Erkrankungen wie Herzinfarkt, KHK, pAVK und ischämischer Schlaganfall beruhen pathophysiologisch auf einer Minderperfusion von Gewebe. Neben den direkten Veränderungen in der Gefäßwand sind prothrombotische Veränderungen sowie lokale und systemische Inflammationsprozesse von entscheidender Bedeutung. Diese pathophysiologischen Prozesse stehen ebenso im Zentrum des Interesses des Förderprogramms wie die Bedeutung von Komorbiditäten für die Entstehung kardiovaskulärer Folgeschäden.
Förderung
Das Programm versteht sich als personenbezogene Förderung mit einem strukturinnovativen Ansatz. Antragsberechtigt sind junge Grundlagenwissenschaftler/innen in der Medizin sowie Ärzte/innen, die sich durch exzellente wissenschaftliche Leistungen auszeichnen und während des Förderzeitraumes von fünf Jahren die Berufbarkeit erlangen wollen. Die bereitgestellten Mittel in Höhe von bis zu einer Million Euro dienen dem Aufbau einer eigenen Forschungsgruppe, um zukunftsweisende innovative Vorhaben in der translationalen, kardiovaskulären Forschung durchzuführen, insbesondere präklinische oder klinische Studien, inklusive epidemiologischer und genetischer Studien. Die präklinischen Vorhaben sind in enger Kooperation mit Partnern aus der Klinik mit Forschungserfahrung und -verständnis zu konzipieren.
Im Rahmen des Programms werden bis zu zwei Forschungsgruppen gefördert. Die Mittel sind für die Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Promotionsphase, technisches Personal sowie Sachmittel vorgesehen. Die Stelle der Antragsteller kann nicht beantragt werden. Overheadkosten werden nicht übernommen.
Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig.
Konzeptskizzen sind bis zum 18. März 2020 einzureichen.
Weitere Informationen über Antragsberechtigung,
Antrags- und Auswahlverfahren erhalten Sie bei: