Die Werner-und-Elisabeth-Kollath-Stiftung vergibt ab Winter 2021/2022 ein Forschungsstipendium an junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die innerhalb einer ausgewiesenen Arbeitsgruppe eine eigenständige wissenschaftliche Fragestellung im Bereich ganzheitlich orientierter, nachhaltiger Ernährungsforschung bearbeiten wollen.
Die Voraussetzungen für die Vergabe des Stipendiums sind wie folgt:
- Gefördert werden Personen mit einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss (Master oder höher) einer relevanten Fachrichtung, zum Beispiel Ernährungswissenschaften, Medizin oder einem verwandten Wissenschaftsbereich.
- Der Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung muss im Fokus des Vorhabens stehen.
- Bezüge zur Gesundheitsforschung sind erwünscht.
- Forschungsarbeiten im Rahmen einer Masterarbeit werden nicht unterstützt.
- Es ist nicht zwingende Voraussetzung, dass der Stipendiat/die Stipendiatin das Projekt mit einer akademischen Qualifikation (Promotion, Habilitation) abschließt. Unterstützt werden können zum Beispiel auch Abschlussarbeiten eines noch nicht vollendeten Projekts.
- Der Stipendiat/die Stipendiatin sollte eng in eine wissenschaftliche Arbeitsgruppe eingebunden sein.
Für die Vergabe des Stipendiums sind die nachfolgenden Auswahlkriterien relevant:
- Originalität der Fragestellung
- Methodische Stringenz des Vorhabens
- Wissenschaftliche Qualifikation des Bewerbers/der Bewerberin
- Kompetenz und Erfahrung des Bewerbers/der Bewerberin im Bereich nachhaltiger Ernährung
Die Laufzeit des Stipendiums beträgt grundsätzlich minimal drei Monate und maximal zwei Jahre. Die monatlichen Raten des Stipendiums betragen 1.200 Euro. Sach- und Reisekosten werden nicht übernommen, ebenso wird kein Overhead an die betreuende Organisation bezahlt. Der Abschlussbericht ist bevorzugt in der Form einer wissenschaftlichen Originalarbeit vorzulegen. Die Werner-und-Elisabeth-Kollath-Stiftung ist davon zu unterrichten, sollte das Vorhaben von weiteren Institutionen gefördert werden.
Antragsschluss ist der 1. September 2021. Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich. Sie muss von dem Bewerber/die Bewerberin selbst erfolgen. Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:
- Aktueller Lebenslauf des Bewerbers/der Bewerberin, gegebenenfalls mit Publikationsliste
- Beschreibung des Vorhabens, inklusive detaillierter Zielsetzung, Stand der Forschung, verwendete Methodik sowie Arbeits- und Zeitplan
- Aktuelles Gutachten eines wissenschaftlich Verantwortlichen (Institutsleiter o.ä.) zur antragstellenden Person, zu den Inhalten, der Methodik und zum Zeitplan des Projekts
- Beschreibung, wie der Stipendiat/die Stipendiatin in wissenschaftliche Institutionen eingebunden ist
Anträge können grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn diese vollständig vorliegen. Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet das Kuratorium der Stiftung auf Empfehlung einer Jury, die es zur Begutachtung der Anträge einsetzt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.