20.01.2022
Die Karl und Veronica Carstens-Stiftung stellt im Rahmen ihrer Förderinitiative "Naturheilkunde und Komplementärmedizin beim Post-COVID-Syndrom 2 (NaKoPoCo2)" erneut Fördermittel bereit, um Forschung zu pharmakologischen und nicht-pharmakologischen Therapie- sowie Rehabilitationsmaßnahmen für Patientinnen und Patienten, die unter bleibenden Beeinträchtigungen nach COVID-19 leiden, zu ermöglichen.
Menschen, die eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben, berichten teilweise nach Abklingen der Primärsymptomatik über persistierende Beschwerden wie Erschöpfung, Kopfschmerzen, Atemnot oder Konzentrationsschwäche. Die Prävalenz von Post-COVID unter Patientinnen und Patienten mit schwerem Krankheitsverlauf und einem hierdurch bedingten Krankenhausaufenthalt wird mit bis zu 80 Prozent angegeben. Aber auch bei milden Verläufen sind nachhaltige Symptomatiken zu beobachten. Die wissenschaftliche Erkenntnislage zur Therapie des Post-COVID-Syndroms ist unbefriedigend, insbesondere hinsichtlich komplementärmedizinischer Verfahren, die bei chronischen Erkrankungen gute Ergebnisse erzielen.
NaKoPoCo 2 soll dabei helfen, neue Ansätze für die Therapie des Post-COVID-Syndroms zu generieren. Die Carstens-Stiftung stellt Programmmittel in Höhe von insgesamt 600.000 Euro über einen Gesamtförderzeitraum von bis zu drei Jahren zur Verfügung. Antragsfähig sind Projekte mit einem maximalen Budget in Höhe von 300.000 Euro für drei Jahre aus dem Bereich der nicht-pharmakologischen klinischen Forschung, der klinisch relevanten Grundlagenforschung sowie der Translationalen Forschung. Für pharmakologische Interventionen ist eine Einzelprojektförderung von bis zu 600.000 Euro möglich. Die eingereichten Projektanträge sollten Modellcharakter im Hinblick auf wissenschaftliche Methodik, Nutzen für Patientinnen und Patienten sowie ein möglichst hohes Innovationspotential haben.
Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit ausgewiesener Expertise in naturheilkundlichen und komplementärmedizinischen Verfahren, die an universitären oder außeruniversitären gemeinnützigen Forschungsinstituten in Deutschland tätig sind. Die Stiftung übernimmt keine Overheadkosten (indirekte Kosten, die nicht einem einzelnen Bereich zugeordnet werden können). Eingehende Anträge werden extern begutachtet.
Die begutachtungsfähigen Anträge sind in zweifacher Ausfertigung als Ausdruck und zudem per E-Mail komplett in einer PDF-Datei ohne Passwortschutz bzw. ohne Zugriffsbeschränkungen hinsichtlich Lesen, Kopieren und Drucken bis zum 28. März 2022 einzureichen an:
Karl und Veronica Carstens-Stiftung
Dr. Jens Behnke
Am Deimelsberg 36
45276 Essen
T 0201 5630513
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