07.09.2022
Die EWE Stiftung in Oldenburg hat einen neuen Stiftungsrat konstituiert. Neueinsteiger und erfahrene Kräfte sollen für die kommenden fünf Jahre den Kurs der Stiftung, die ihren Schwerpunkt in der Förderung von Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung sowie von Kunst und Kultur hat, bestimmen.
Die Mitglieder des neunköpfigen Stiftungsrates trafen sich am 2. September 2022 erstmalig, um über die Arbeit der gemeinnützigen EWE Stiftung und anstehende Aufgaben zu beraten sowie erste Beschlüsse zu fassen. Der Stiftungsrat wurde nach Ablauf der vorherigen Amtszeit auf fünf Jahre von der Verbandsversammlung des Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverbandes bereits zum 14. Juni 2022 ordnungsgemäß bestellt.
Gemeinsam begrüßten Marion Rövekamp, Vorstandvorsitzende der EWE Stiftung, und Dr. Stephanie Abke als geschäftsführende Vorständin Ulla Bergen (Landkreis Cuxhaven), Erich Gajdzik (Landkreis Rotenburg), Thore Güldner (Landkreis Oldenburg), Jürgen Janssen und Manfred Wolf (Landkreis Wesermarsch) Ippe Klaassen (Landkreis Osterholz) sowie Dr. Detlef Rogosch (Landkreis Heidekreis) zur ersten gemeinsamen Sitzung. Es fehlten Frank Berghorn (Landkreis Cuxhaven) und Karl-Ludwig Böttcher aus Brandenburg.
Der 26-jährige Thore Güldner ist neu dabei: "Bildung, Digitalisierung, Klimaschutz und der gesellschaftliche Zusammenhalt hier im Nordwesten liegen mir ganz besonders am Herzen. Da Stiftungen hier ebenfalls sehr viel bewirken können, freue ich mich auf meine neue Aufgabe im EWE Stiftungsrat", beschreibt er seine Intention.
Zum neuen Vorsitzenden wählte das Gremium den Bremervörder Erich Gajdzik: "Ich bedanke mich für das Vertrauen und blicke mit Spannung auf eine zweite Amtszeit im EWE Stiftungsrat, hier insbesondere auf den neuen Stiftungszweck 'Umwelt- und Klimaschutz', den wir jetzt schrittweise implementieren und mit Leben füllen. Das ist für mich ein wichtiger Schritt, um unser Wirkungsfeld der MINT- und Umweltbildung zu stärken, aber auch ein deutliches Signal in Krisenzeiten den Klimaschutz nicht aus den Augen zu verlieren."
Denn neben den Projektentscheidungen beschloss das Gremium auch eine Erweiterung der gemeinnützigen Zwecke. Zukünftig sollen neben Kultur, Bildung und Wissenschaft auch Anträge, die die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes beinhalten, berücksichtigt werden.