12.06.2023
Die Karl und Veronica Carstens-Stiftung stellt im Rahmen eines Sonderprogramms Fördermittel in Höhe von insgesamt 800.000 Euro bereit, um die Anwendung naturbasierter Therapien weiter wissenschaftlich zu analysieren.
Eine zunehmende Anzahl wissenschaftlicher Studien der letzten Jahre erbrachte Hinweise, dass Naturräume und Naturerleben günstige Wirkungen auf die menschliche Gesundheit sowohl im Sinne der Prävention als auch der Therapie haben können. Im englischsprachigen Raum wird in diesem Zusammenhang von "Nature-based Therapies" gesprochen. Sie beinhalten Aufenthalte oder Aktivitäten in Naturräumen wie Wäldern, Parks und Gärten oder auch die naturnahe Umgestaltung von Wohn- und Sozialräumen, insbesondere auch in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Des Weiteren haben sich die Begriffe Green Spaces für grünflächenbetone Naturräume und Blue Spaces für Seen, Flüsse und Meereslandschaften etabliert.
Medizinisch von besonderem Interesse sind die potenziellen Wirkungen naturbasierter Interventionen auf die Prävention und Therapie chronischer Erkrankungen wie beispielsweise Bluthochdruck, Diabetes Typ II, Depression, Herzkreislauferkrankungen, immunvermittelte Erkrankungen sowie auf Stress- und Erschöpfungssyndrome.
Mit ihrem Förderprogramm will die Carstens-Stiftung Forschung anregen, welche die präventiven und therapeutischen Wirkungen von Naturräumen und naturnahen Interventionen auf die mentale und körperliche Gesundheit im Hinblick auf chronische Erkrankungen untersucht.
Exemplarische Forschungsfelder sind kontrollierte Interventionsstudien zur Wirksamkeit von Naturräumen, Beobachtungsstudien zum Zusammenhang von Natur und physischer und psychischer Gesundheit sowie Studien zu den neurobiologischen Grundlagen und Mechanismen der Gesundheitswirkungen von Naturräumen. Entsprechend können klinische oder auch grundlagenwissenschaftliche Studienprojekte eingereicht werden.
Die Carstens-Stiftung stellt für dieses Programm insgesamt 800.000 Euro zur Verfügung. Für Einzelprojekte können bis zu 400.000 Euro beantragt werden. Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an universitären oder außeruniversitären gemeinnützigen Forschungsinstituten in Deutschland tätig sind. Bewerbungsschluss ist der 20. September 2023.
Die gemeinnützige Karl und Veronica Carstens-Stiftung wurde 1981 vom damaligen Bundespräsidenten Karl Carstens und seiner Ehefrau Dr. Veronica Carstens gegründet. 40 Jahre nach ihrer Errichtung ist die Carstens-Stiftung eine bedeutende Wissenschaftsorganisation auf dem Gebiet der Naturheilkunde und Komplementärmedizin und hat mit einer Fördersumme von 40 Millionen Euro über 300 Forschungsprojekte unterstützt. Sie setzt sich für die Verankerung von Naturheilkunde und Komplementärmedizin in der medizinischen Forschung und Patientenversorgung ein. Hauptaufgaben sind die Förderung wissenschaftlicher Forschung und des medizinischen Nachwuchses sowie die fundierte Aufklärung über Anwendung und Nutzen der naturheilkundlicher und komplementärmedizinischer Verfahren.