Die Förderung ist auf drei Jahre angelegt. Ein fest vereinbarter Anteil der Arbeitszeit, mindestens jedoch 50 Prozent, muss ausschließlich der wissenschaftlichen Tätigkeit zur Verfügung stehen. Die aufnehmende Hochschule muss darlegen, wie die Freiräume für die geplanten Forschungsarbeiten der Antragstellenden gesichert sind. Darüber hinaus ist verbindlich zuzusagen, dass die Freistellung von klinischen Aufgaben gewährleistet ist.
Die Stellen werden anteilig durch das Programm und von der aufnehmenden Klinik finanziert. Der Anteil der Stiftung beträgt bis zu 50 Prozent. Die Eingruppierung erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe (z.B. Ä1/Ä2, Nachwuchsgruppenleiter, Postdocs angelehnt an die DFG), befristet auf 3 Jahre mit halber Wochenarbeitszeit.
Innerhalb des Budgets von 360.000 Euro können neben den Mitteln für die anteilige Stellenfinanzierung der Antragstellenden Mittel für wissenschaftliches Personal, Sach-, Reise- und Publikationskosten beantragt werden, die den Antragstellenden den Aufbau einer eigenen Arbeitsgruppe ermöglichen.