26.01.2024
Die Karl und Veronica Carstens-Stiftung stellt im Rahmen des KVC-Habilitationsprogramms Fördermittel bereit, um die Nachwuchslücke im Bereich der universitären Naturheilkunde und Komplementärmedizin zu schließen.
Das Programm richtet sich an Ärztinnen und Ärzte nach den ersten Weiterbildungsjahren zum Facharzt, die ein klar erkennbares wissenschaftliches Interesse im Bereich der Naturheilkunde und Komplementärmedizin vorweisen können und ihre Berufbarkeit auf eine Professur durch eine Habilitation oder durch habilitationsäquivalente Leistungen anstreben sowie Lebenswissenschaftler*innen mit vergleichbarer Qualifikation im klinisch-therapeutischen Bereich.
Die Stiftung stellt Mittel für insgesamt vier Kandidatinnen und Kandidaten bereit. Der Förderumfang beträgt insgesamt bis zu 360.000 Euro pro Person (120.000 Euro pro Jahr). In die Förderung aufgenommen werden vollzeitbeschäftigte Ärztinnen und Ärzte, die bereits eine klinische Anbindung innerhalb einer ausgewiesenen Universitätsklinik oder kooperierenden Einrichtung haben oder denen zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine Haushaltsstelle verbindlich zugesichert wurde. Bewerbungsschluss: 10. Juni 2024.
Die Förderung ist auf drei Jahre angelegt. Ein fest vereinbarter Anteil der Arbeitszeit, mindestens jedoch 50 Prozent, muss ausschließlich der wissenschaftlichen Tätigkeit zur Verfügung stehen. Die aufnehmende Hochschule muss darlegen, wie die Freiräume für die geplanten Forschungsarbeiten der Antragstellenden gesichert sind. Darüber hinaus ist verbindlich zuzusagen, dass die Freistellung von klinischen Aufgaben gewährleistet ist.
Die Stellen werden anteilig durch das Programm und von der aufnehmenden Klinik finanziert. Der Anteil der Stiftung beträgt bis zu 50 Prozent. Die Eingruppierung erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe (z.B. Ä1/Ä2, Nachwuchsgruppenleiter, Postdocs angelehnt an die DFG), befristet auf 3 Jahre mit halber Wochenarbeitszeit.
Innerhalb des Budgets von 360.000 Euro können neben den Mitteln für die anteilige Stellenfinanzierung der Antragstellenden Mittel für wissenschaftliches Personal, Sach-, Reise- und Publikationskosten beantragt werden, die den Antragstellenden den Aufbau einer eigenen Arbeitsgruppe ermöglichen.