
Das Förderprogramm steht Bewerbern sämtlicher Disziplinen offen (Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften, Natur- und Ingenieurwissenschaften, Medizin und Lebenswissenschaften) und ist thematisch nicht eingeschränkt. Voraussetzungen für eine Bewerbung sind ein eigenes Forschungsvorhaben sowie die institutionelle Anbindung an eine wissenschaftliche Einrichtung in Deutschland bzw. deutsche wissenschaftliche Einrichtungen im Ausland.
Die Stipendien dienen der Förderung von Postdoktoranden in deutschen Forschungseinrichtungen, insbesondere Juniorprofessoren oder Wissenschaftlern in vergleichbarer Position – etwa selbstständigen Leitern von Nachwuchsforschungsgruppen. Diese müssen sich in der Frühphase ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit befinden. Die Stiftung verzichtet bewusst auf eine genaue Definition dieses Zeitraums, da dieser abhängig von der wissenschaftlichen Disziplin sehr unterschiedlich bewertet werden kann. Gleichwohl sollte aus dem Antrag hervorgehen, dass der Bewerber sich bewusst für eine wissenschaftliche Karriere entschieden hat und diese zielstrebig verfolgt.
Das Stipendium kann nicht für die Deckung der eigenen Lebenshaltungskosten verwendet werden. Die Bewerber müssen sich während der gesamten Laufzeit in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis befinden oder nachweisen, dass die Lebenshaltungskosten von anderer Seite getragen werden. Das Stipendium kann ausschließlich für die Unterstützung eines eigenen Forschungsprojekts beantragt werden. Hierbei kann es sich um die Erweiterung eines bereits laufenden Forschungsvorhabens oder um ein neues Projekt handeln.
In regelmäßigen Abständen richtet die Stiftung Treffen aus, die dem Austausch der Stipendiaten untereinander und der Kontaktpflege mit der Stiftung dienen. Die Bereitschaft zur Teilnahme wird vorausgesetzt.