18.09.2024
Die Karl und Veronica Carstens-Stiftung stellt im Rahmen ihrer Initiative "Forschungsplattform Demenz 3.0" Fördermittel bereit, um Forschung zur primären Prävention neurodegenerativer und vaskulärer Demenzerkrankungen sowie zu pharmakologischen und nicht-pharmakologischen Therapieverfahren zu ermöglichen.
Aufbauend auf den Erkenntnissen aus den ersten beiden Phasen des Förderprogramms (Demenz 1.0, Demenz 2.0) sollen erfolgreiche Forschungslinien weitergeführt und innovative, wissenschaftlich fundierte Ansätze auf den Weg gebracht werden.
Weltweit leiden über 55 Millionen Menschen an Demenz, Tendenz steigend. Daher müssen Risikofaktoren minimiert, Präventionsmaßnahmen ergriffen und Therapiemöglichkeiten optimiert werden. Die wissenschaftliche Erkenntnislage ist weiterhin unbefriedigend, insbesondere hinsichtlich komplementärmedizinischer Verfahren, die zwar häufig angewendet, aber noch immer zu wenig beforscht werden.
Die Forschungsplattform Demenz 3.0 soll dabei helfen, neue Ansätze für die Prävention und Therapie von Demenzerkrankungen zu generieren. Die Carstens-Stiftung stellt 1.000.000 Euro über einen Gesamtförderzeitraum von bis zu drei Jahren zur Verfügung. Für Einzelprojekte können bis zu 300.000 Euro beantragt werden. Sowohl Projekte im Bereich der klinischen Forschung als auch klinisch relevante Grundlagenforschung sind förderfähig. Exemplarische Forschungsfragen sind:#
Die eingereichten Projekte sollten Modellcharakter im Hinblick auf die Beantwortung dieser Fragen und ein möglichst hohes Innovationspotential bieten.
Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit ausgewiesener Expertise in der Demenzforschung, die an universitären oder außeruniversitären gemeinnützigen Forschungsinstituten in Deutschland tätig sind. Eine interdisziplinäre Ausrichtung sowie Interesse an komplementärmedizinischen Verfahren werden vorausgesetzt und sollten sich im beantragten Projekt widerspiegeln. Die Stiftung übernimmt keine Overheadkosten (indirekte Kosten, die nicht einem einzelnen Bereich zugeordnet werden können). Eingehende Anträge werden extern begutachtet.
Die begutachtungsfähigen Anträge sind per E-Mail komplett als eine PDF-Datei ohne Passwortschutz bzw. ohne Zugriffsbeschränkungen hinsichtlich Lesen, Kopieren und Drucken bis zum 21. Februar 2025 per E-Mail an foerderung@carstens-stiftung.de einzureichen.