
Mattheo Dominik Ens
ist Rechtsanwalt und Testamentsvollstrecker im Team "Recht und Steuern" im Deutschen Stiftungszentrum.
T 0201 8401-409
Viele Unternehmen in Deutschland betreiben ihre Kunstsammlung in einer eigenen Kunststiftung. Beispiele sind hierbei etwa die Deutsche Börse Photography Foundation, die Stiftung Kunstforum der Berliner Volksbank oder die jüngst gegründete Kunststiftung DZ Bank.
Aktuell erreichen uns vermehrt Fragen, wie Unternehmen ihr gesellschaftliches Engagement für die Kunst gestalten können. Hierbei kann der Betrieb der unternehmenseigenen Sammlung in einer gemeinnützigen Trägerschaft vorteilhaft sein. Benjamin Weber (Deutsche Stiftungsanwälte) gibt Antwort.
Welche besonderen Herausforderungen gibt es bei der Überführung einer Kunstsammlung in eine steuerbegünstigte Körperschaft, etwa eine Stiftung?
Weber: Da eine Kunstsammlung aus sich heraus keine Erträge erzielt, sondern zunächst nur Aufwendungen für den Unterhalt produziert, muss man vor Gründung einer entsprechenden "Kunststiftung" überlegen, wie sie in Zukunft finanziert werden und auf welche Weise die übertragenen Kunstwerke der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden sollen. Besonders wichtig ist weiterhin, ob die Kunstwerke aus einem steuerlichen Privat- oder Betriebsvermögen übertragen werden sollen.
Welche Möglichkeiten ergeben sich für Unternehmen durch die Gründung einer Kunststiftung?
Weber: Zum einen bietet es Unternehmen die Chance, ihr das Allgemeinwohl förderndes Engagement in der Öffentlichkeit noch stärker sichtbar zu machen und dadurch das öffentliche Ansehen weiter zu steigern. Zum anderen ergeben sich durch den Betrieb einer Kunstsammlung über eine steuerbegünstigte Körperschaft neue Finanzierungsquellen: Sie können öffentliche Zuschüsse erhalten, Kooperationen mit anderen steuerbegünstigten Institutionen (beispielsweise Museen) eingehen sowie Geld- und vor allem Sachspenden (Kunstwerke aus Privat- oder Betriebsvermögen) empfangen.
Wann kann Kunstsammlerinnen und Kunstsammlern empfohlen werden, eine Stiftung bürgerlichen Rechts zu errichten?
Weber: Die Errichtung einer Kunststiftung kann ein Instrument sein, um Kunstsammlungen in ihrem Bestand und als Gesamtwerk für zukünftige Generationen zu erhalten. Als Vermögensmasse eigener Art verfügt eine Stiftung bürgerlichen Rechts nicht über Anteilseigner o.ä., sie kann somit nicht veräußert oder ohne weiteres aufgelöst werden. Dadurch bleiben die auf sie übertragenen Vermögenswerte (für die Ewigkeit) erhalten.
ist Rechtsanwalt und Testamentsvollstrecker im Team "Recht und Steuern" im Deutschen Stiftungszentrum.
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