Kristin Dörnemann
ist Teamassistentin für die Bereiche "Recht und Steuern" sowie "Consulting".
T 0201 8401-308
Verwaltungsformalitäten spielen für jede Stiftung eine nicht zu unterschätzende Rolle. Auch hier kann das DSZ im Umgang mit den Behörden behilflich sein – damit sich die Stifterin, der Stifter ganz auf die Programmarbeit konzentrieren kann.
Schon bei der Errichtung einer selbstständigen Stiftung muss die Aufsichtsbehörde ihre Anerkennung aussprechen. Bei einer rechtsfähigen (selbstständigen) Stiftung kommt die laufende Aufsicht durch die jeweils zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde hinzu. Die Stiftungsaufsicht wacht über die Umsetzung des Stifterwillens auch über den Tod des Stifters hinaus. Probleme in der Geschäftstätigkeit einer Stiftung können sich ergeben, wenn sich Vorstand und Stiftungsaufsicht über die Interpretation der Satzung uneinig sind. Aus diesem Grund ist die präzise, aber ausreichend flexible Formulierung der Satzung von Anfang an Garant für eine reibungslose Stiftungsarbeit.
Für Stifterinnen und Stifter ist die komplizierte stiftungs- und steuerrechtliche Materie in den meisten Fällen Neuland. Umso mehr hilft ein kompetenter Partner dabei, den Anforderungen aus behördlicher Sicht zu genügen. Mit jahrzehntelanger Erfahrung im Behördenkontakt leistet hier das Deutsche Stiftungszentrum wertvolle Unterstützung. Und das DSZ denkt mit, beispielsweise wenn eine Stiftung eine Satzungsänderung oder ausgefallene Projektideen erwägt, und klärt die rechtlichen Aspekte bereits im Voraus mit den zuständigen Behörden ab.
Auch andere Formalitäten, etwa mit Banken oder dem Nachlassgericht, kann das Deutsche Stiftungszentrum übernehmen und die Stiftung damit entlasten.
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