Bürgerschaftliches Engagement wird gestärkt: Der ganz überwiegende Teil der Stifter und Spender in Deutschland profitiert von den spürbaren steuerlichen Verbesserungen.
Die Reform enthält im Bereich des Spendenabzugs folgende Kernpunkte: Zum einen wird der allgemeine Spendenabzug von bisher 5 Prozent bzw. 10 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte (GdE) auf einheitlich 20 Prozent angehoben – bedeutet also eine Verdoppelung beziehungsweise eine Vervierfachung der bisherigen Abzugsmöglichkeit. Eine weitere Neuerung im Bereich des allgemeinen Spendenabzugs ist der zeitlich unbegrenzte Spendenvortrag. Er bietet die Möglichkeit, Spenden, die die Höchstbeträge übersteigen, über alle Jahre bis zum Lebensende des Stifters abzusetzen. Ebenso wichtig sind die deutliche Anhebung des Dotationshöchstbetrages für Stiftungen auf 1 Mio. Euro und die Ausdehnung dieser Regelung auf Zustiftungen zu bereits bestehenden Stiftungen.
Erschienen im September 2007