17.03.2017
Die Karl und Veronica Carstens-Stiftung stellt im Rahmen des Alois-Schnaubelt-Habilitationsprogramms Fördermittel bereit, um die Nachwuchslücke im Bereich der universitären Naturheilkunde und Komplementärmedizin zu schließen.
Vier Ärztinnen und Ärzte werden für die Dauer von drei Jahren mit jeweils bis zu 300.000 Euro gefördert.
Das Alois-Schnaubelt-Habilitationsprogramms richtet sich an Ärztinnen und Ärzte nach den ersten Weiterbildungsjahren zur Fachärztin bzw. zum Facharzt, die ein klar erkennbares wissenschaftliches Interesse im Bereich der Naturheilkunde und Komplementärmedizin vorweisen können und ihre Berufbarkeit auf eine Professur durch eine Habilitation oder durch habilitationsäquivalente Leistungen anstreben.
Die Karl und Veronica Carstens-Stiftung stellt Mittel für vier Kandidatinnen und Kandidaten bereit. Der Förderumfang beträgt insgesamt bis zu 300.000 Euro pro Person (100.000 Euro p.a.).
In die Förderung aufgenommen werden vollzeitbeschäftigte Antragsteller, die bereits eine klinische Anbindung innerhalb einer ausgewiesenen Universitätsklinik oder kooperierenden Einrichtung haben oder denen zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine Haushaltsstelle verbindlich zugesichert wurde.
Die Förderung ist auf drei Jahre angelegt. Ein fest vereinbarter Anteil der Arbeitszeit, mindestens jedoch 50 Prozent, muss ausschließlich der wissenschaftlichen Tätigkeit zur Verfügung stehen. Die aufnehmende Hochschule muss darlegen, wie die Freiräume für die geplante Forschungsarbeiten der Antragstellenden gesichert sind. Darüber hinaus ist verbindlich zuzusagen, dass die Freistellung von klinischen Aufgaben gewährleistet ist.
Die Stellen werden anteilig durch das Programm und von der aufnehmenden Klinik finanziert. Der Anteil der Stiftung beträgt bis zu 50 Prozent. Die Eingruppierung erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe Ä1/Ä2, befristet auf drei Jahre mit halber Wochenarbeitszeit.
Innerhalb des Budgets von 300.000 Euro können neben den Mitteln für die anteilige Stellenfinanzierung der Antragstellenden Mittel für wissenschaftliches Personal, Sach-, Reise- und Publikationskosten beantragt werden, die den Antragstellenden den Aufbau einer eigenen Arbeitsgruppe ermöglichen.
Antragsberechtigt sind Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen:
Der Vorstand der Stiftung erstellt nach externer Begutachtung eine Shortlist von sechs Anträgen, deren Verfasser zur persönlichen Präsentation eingeladen werden.
Die Anträge sind in siebenfacher Ausfertigung als Ausdruck und zudem per E-Mail komplett als PDF-Datei ohne Passwortschutz bzw. ohne Zugriffsbeschränkungen hinsichtlich Lesen, Kopieren und Drucken bis zum 30. Juni 2017 einzureichen bei:
Karl und Veronica Carstens-Stiftung
Nicole Germeroth
Am Deimelsberg 36
45276 Essen
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Alois Schnaubelt (*15.07.1923, †05.05.2016) war Wirtschaftsprüfer aus München und lange Jahre als Berater und Leiter Rechnungswesen für die Firma Weishaupt in Schwendi tätig. Er verkörperte das, was man einen ehrbaren Kaufmann nennt. Die Karl und Veronica Carstens-Stiftung ist seine Erbin und möchte sein Andenken bewahren. Dank ihm kann die Stiftung das Alois-Schnaubelt-Habilitationsprogramm ins Leben rufen.
ist Leiterin des Bereiches "Kommunikation & Marketing" im Deutschen Stiftungszentrum.
T 0201 8401-204
Ansprechpartnerin bei der Karl und Veronica Carstens-Stiftung:
Nicole Germeroth
Am Deimelsberg 36
45276 Essen
T 0201 56305-0
F 0201 56305-60
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