Im Auftrag des BMZ vergibt Engagement Global mit seinem Programm "Bengo" wiederum Fördermittel an erfahrene gemeinnützige deutsche private Träger, also auch an Stiftungen in Deutschland, die in enger Zusammenarbeit mit lokalen Projektträgern Vorhaben in Entwicklungsländern umsetzen. Wichtig ist, dass das Initiativrecht beim gemeinnützigen Träger liegt. Mit seiner Partnerorganisation vor Ort soll er den Bedarf einer Zielgruppe feststellen und ein entsprechendes Projektdesign erarbeiten. Für dieses Vorhaben stellt er eigene Mittel bereit, die ggf. von staatlicher Seite unterstützt werden.
Gefördert werden können Projekte und Programme privater deutscher Träger, die einen entwicklungspolitischen Nutzen erfüllen oder die zur Erreichung der entwicklungspolitischen Ziele der Bundesregierung beitragen. Das heißt, dass diese Projekte die wirtschaftliche, soziale oder ökologische Situation armer Bevölkerungsgruppen nachhaltig verbessern oder die Selbsthilfeanstrengungen dieser Gruppen wirkungsvoll unterstützen sollten. Auch wird Wert darauf gelegt, dass diese Gruppen an der Planung und Durchführung partnerschaftlich beteiligt werden, um zum Beispiel zur Verwirklichung der Menschenrechte beizutragen. Folgende Kriterien werden zur Beurteilung der Wirksamkeit eines Projektes herangezogen: Effektivität, Effizienz, entwicklungspolitische Wirkungen, Nachhaltigkeit und Relevanz.
Über Bengo sind Organisationen förderfähig, die seit mind. drei Jahren mit unabhängigen und erfahrenen Partnern vor Ort kooperieren und nachweislich bereits (zumindest kleine) Projekte durchgeführt haben, die den Kriterien entsprechen.
Für Organisationen, die bisher in der Entwicklungszusammenarbeit nur wenig Erfahrung haben, empfiehlt sich die Förderung über Kleinprojektefonds, die bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken (für Antragsteller aus den ostdeutschen Ländern) und der W.P. Schmitz-Stiftung (für die westdeutschen Bundesländer) angesiedelt sind.
Gemeinnützige NPO mit der Form einer rechtsfähigen Stiftung aus ganz Deutschland sollten sich an die Schmitz-Stiftungen wenden. Diese Mittel werden ebenfalls vom BMZ bereitgestellt. Wenn ein kleineres Projekt (Laufzeit bis zu einem Jahr) über diesen Fonds realisiert wurde, kann danach (ohne ein Nachweis über ein dreijähriges Engagement) ein Bengo-Antrag eingereicht werden. Derzeit sind Treuhandstiftungen nicht antragsberechtigt. Es findet jedoch aktuell ein Pilotprojekt statt, im Rahmen dessen eruiert werden soll, inwieweit hier künftig auch Treuhandstiftungen antragsberechtigt sein können.