Entwicklungs­zusammen­arbeit stärken: BMZ-Förder­möglich­keiten für Stiftungen

Entwicklungs­zusammen­arbeit stärken: BMZ-Förder­möglich­keiten für Stiftungen

Das Förderangebot richtet sich an erfahrene deutsche gemeinnützige Organisationen, die sich in diesem Bereich engagieren oder einen Beitrag zur entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit leisten.

 

Fördermittel für Inlandsarbeit

Um die "Inlandsarbeit" genannte entwicklungspolitische Bildungsarbeit von Stiftungen innerhalb Deutschlands zu unterstützen, stellt die Bundesregierung verschiedene Fördermittel für operativ tätige Stiftungen mit Sitz in Deutschland zur Verfügung. Um förderfähig zu sein, muss ein Bildungsprojekt einen globalen Zusammenhang thematisieren. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Wohlstand und die Lebensweise in Industrieländern im Kontext der globalen Gerechtigkeit thematisiert werden.

Non-Profit-Organisationen (NPO), die wiederum Fragen zu Produktion, Konsum, Rohstoffen und Klimawandel im Rahmen von verschiedenen Bildungsangeboten nachgehen, können Fördermittel über das Aktionsgruppenprogramm (AGP) und das Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB) beantragen. In diesem Rahmen können auch Vorträge oder Filmpräsentationen gefördert werden, die dazu beitragen, das Interesse an Entwicklungsländern zu wecken oder das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung zu fördern. Dazu eignen sich Projekte mit Regional-/Länderbezug zum Thema fairer Handel oder auch zu den Ursachen für Flucht und Migration. Diese können sowohl in der Kita, in der Schule als auch in Forschungsinstituten durchgeführt werden.

Im Gegensatz zum AGP, das Kleinstmaßnahmen eher unkompliziert mit bis zu 2.000 Euro unterstützt, fördert das FEB großvolumigere und längerfristige Bildungsprojekte (Erstantrag derzeit maximal 10.000 Euro; danach sind höhere Zuschüsse möglich). In der Regel werden 25 Prozent Eigenanteil vorausgesetzt, die aber auch aus anderer Quelle, zum Beispiel einem kirchlichen Zuschuss stammen können.

Für fördernde Stiftungen sind die bislang schon erfahrenen Träger des Globalen Lernens als Empfänger einer Unterstützung sehr interessant. Zahlreiche Träger haben Schwierigkeiten, die notwendigen Eigenmittel aufzubringen und können eine Stiftungsunterstützung sehr gut hebeln. Die Servicestelle Stiftungen und Philanthropie bei Engagement Global vermittelt im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit interessierten Förderstiftungen erfahrene Träger mit interessanten Projektideen.

Zudem gibt es weitere Fördermöglichkeiten für Stiftungen, die sich von Deutschland aus in der Entwicklungszusammenarbeit engagieren möchten, zum Beispiel den Transportkostenzuschuss für Überseetransporte von bestimmten Sachgütern (beispielsweise medizinische Geräte).

 

Fördermittel für Auslandsarbeit

Im Auftrag des BMZ vergibt Engagement Global mit seinem Programm "Bengo" wiederum Fördermittel an erfahrene gemeinnützige deutsche private Träger, also auch an Stiftungen in Deutschland, die in enger Zusammenarbeit mit lokalen Projektträgern Vorhaben in Entwicklungsländern umsetzen. Wichtig ist, dass das Initiativrecht beim gemeinnützigen Träger liegt. Mit seiner Partnerorganisation vor Ort soll er den Bedarf einer Zielgruppe feststellen und ein entsprechendes Projektdesign erarbeiten. Für dieses Vorhaben stellt er eigene Mittel bereit, die ggf. von staatlicher Seite unterstützt werden.

Gefördert werden können Projekte und Programme privater deutscher Träger, die einen entwicklungspolitischen Nutzen erfüllen oder die zur Erreichung der entwicklungspolitischen Ziele der Bundesregierung beitragen. Das heißt, dass diese Projekte die wirtschaftliche, soziale oder ökologische Situation armer Bevölkerungsgruppen nachhaltig verbessern oder die Selbsthilfeanstrengungen dieser Gruppen wirkungsvoll unterstützen sollten. Auch wird Wert darauf gelegt, dass diese Gruppen an der Planung und Durchführung partnerschaftlich beteiligt werden, um zum Beispiel zur Verwirklichung der Menschenrechte beizutragen. Folgende Kriterien werden zur Beurteilung der Wirksamkeit eines Projektes herangezogen: Effektivität, Effizienz, entwicklungspolitische Wirkungen, Nachhaltigkeit und Relevanz.

Über Bengo sind Organisationen förderfähig, die seit mind. drei Jahren mit unabhängigen und erfahrenen Partnern vor Ort kooperieren und nachweislich bereits (zumindest kleine) Projekte durchgeführt haben, die den Kriterien entsprechen.

Für Organisationen, die bisher in der Entwicklungszusammenarbeit nur wenig Erfahrung haben, empfiehlt sich die Förderung über Kleinprojektefonds, die bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken (für Antragsteller aus den ostdeutschen Ländern) und der W.P. Schmitz-Stiftung (für die westdeutschen Bundesländer) angesiedelt sind.

Gemeinnützige NPO mit der Form einer rechtsfähigen Stiftung aus ganz Deutschland sollten sich an die Schmitz-Stiftungen wenden. Diese Mittel werden ebenfalls vom BMZ bereitgestellt. Wenn ein kleineres Projekt (Laufzeit bis zu einem Jahr) über diesen Fonds realisiert wurde, kann danach (ohne ein Nachweis über ein dreijähriges Engagement) ein Bengo-Antrag eingereicht werden. Derzeit sind Treuhandstiftungen nicht antragsberechtigt. Es findet jedoch aktuell ein Pilotprojekt statt, im Rahmen dessen eruiert werden soll, inwieweit hier künftig auch Treuhandstiftungen antragsberechtigt sein können.

 

Förderhöhe und benötigte Ressourcen

Das BMZ fördert Projekte anteilig. Der BMZ-Anteil beträgt bis zu 75 Prozent des Gesamtvolumens. Der Zuwendungsempfänger muss mind. 10 Prozent an eigenen Mitteln aufbringen, die restlichen 15 % können aus anderen nicht-öffentlichen Mitteln oder finanziellen Mitteln aus dem Partnerland bestehen. Die Fördermittel werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Projektförderung (Anteilfinanzierung) gewährt. Die Förderung über den EZ-Kleinprojektefonds kann höchstens 25.000 Euro betragen, daher darf das Gesamtprojektvolumen nicht höher sein als 33.333 Euro.

Wer erstmalig über Bengo gefördert wird, kann maximal eine Fördersumme von 50.000 Euro beantragen, d.h. das Gesamtvolumen eines Projektes beträgt maximal etwa 66.000 Euro (bei 75 Prozent Anteilfinanzierung durch das BMZ).

 

Länderschwerpunkte

Welche Länder unter Bengo gefördert werden, kann der DAC-Liste entnommen werden. Bei Projekten in Schwellenländern (Brasilien, Mexiko, Indien, Indonesien, Südafrika, China) können in der Regel Basisinfrastruktur, wie Baumaßnahmen im Gesundheits- und Bildungsbereich oder punktuell wirksame soziale Projekte nicht gefördert werden. Der Fokus der Projekte muss auf der Meso- oder der Makroebene liegen.

 

Vergabemodalitäten

Vor der Antragstellung empfiehlt sich dringend der Besuch von entsprechenden Vorbereitungsseminaren, die von Bengo, den Schmitz-Stiftungen und der Stiftung Nord-Süd-Brücken angeboten werden. In diesen Seminaren werden Informationen zu den Vergabemodalitäten gegeben. Bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen gilt es zum Beispiel zu beachten, dass die geförderten Projekte im Rahmen stabiler Partnerschaften stehen. Denn gefördert werden nur Projekte, deren klar umrissene Ziele innerhalb des vorgesehenen Mittelrahmens in der Laufzeit (für Erstantragssteller innerhalb eines Kalenderjahres) erreicht werden können. Grundsätzlich muss das geförderte Projekt zudem von einer einheimischen Organisation im Projektland getragen werden. Ebenfalls müssen die Zielgruppen an der Auswahl, Konzeption, Planung und Durchführung des Projektes wesentlich beteiligt sein. Zudem muss das geförderte Projekt einen deutlich erkennbaren Beitrag zu Selbstorganisationsprozessen der Beteiligten leisten. Punktuelle Maßnahmen aufgrund eines (angenommenen) Bedarfs sind von der Förderung ausgeschlossen. Da Investitionsruinen vermieden werden sollen, wird eine Capacity Building-Komponente vorausgesetzt, die das Vorhaben dauerhaft tragfähig macht. Die Nachhaltigkeit des Projektes nach Ende der Förderung muss gesichert sein.

Die Seminare bieten auch eine Gelegenheit, sich über die zuwendungsfähigen Ausgaben zu informieren. So sind zum Beispiel Projektbetreuungsreisen in Entwicklungsländer nur in besonders begründeten Ausnahmefällen förderfähig.

Auch mehrere Bundesländer sowie teilweise die Kirchen bieten gemeinnützigen NPO finanzielle Förderungen ihrer entwicklungspolitischen Projekte im Inland oder im Ausland an, wie dies etwa die SEZ für Baden-Württemberg offeriert. Über die in Frage kommenden Unterstützungen informiert die Mitmachzentrale bei Engagement Global individuell und kostenfrei:
T 0800 1887188
E-Mail senden

Kurz & knapp

Angesichts der derzeitigen Zinslage kann es für Stiftungen Sinn machen, ihre Einnahmequellen zu diversifizieren, um ihre Projekte auch in Zeiten von geringen Zinsen sinnvoll weiterführen zu können. Die Bundesregierung stellt für Stiftungen, die sich in der Entwicklungszusammenarbeit engagieren, Fördermittel zur Verfügung. Diese können sowohl von in Deutschland in der entwicklungspolitischen Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit tätigen Stiftungen als auch von in Entwicklungsländern tätigen deutschen Stiftungen beantragt werden.

Dieser Beitrag erschien zuerst in Stiftung&Sponsoring 4.2018, dem Magazin für Nonprofit-Marketing und -Management.

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    S&S Rote Seiten 3.2018
  • Seitz, Julia: Internationales Engagement – das wirkt?! Wirkungsorientiertes Monitoring als Kompass (EZ-Scout 1)
    S&S 1.2018, S. 18-19

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