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Auf der Website der Global Legal Entity Identifier Foundation sind akkreditierte Vergabestellen aufgeführt, ebenso weitere Informationen zum LEI, zur Beantragung, Vergabe, Verlängerung und zu den Kosten.
Am 3. Januar 2018 treten mit der Richtlinie 2014/65/EG über Märkte für Finanzinstrumente (MiFiD II) und der Finanzmarktverordnung MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation (EU) Nr. 600/2014) europaweit verschärfte Meldepflichten für depotführende Banken und andere Wertpapierdienstleistungsunternehmen in Kraft.
Alle Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen dann vor Ausführung jedes meldepflichtigen Wertpapiergeschäftes und jedes Derivatehandels die beteiligten Vertragspartner eindeutig identifizieren und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden. Ohne diese Meldung wird ab dem 3. Januar 2018 keine Order mehr ausgeführt werden.
Zu den meldepflichtigen Wertpapiergeschäften zählen in erster Linie Geschäfte in Finanzinstrumenten, die an einem Handelsplatz (Börse) gehandelt werden oder zum Handel zugelassen sind. Zu den meldepflichtigen Vertragspartnern zählen rechtlich selbständige Institutionen (juristische Personen und Gesellschaften). Privatpersonen und rechtlich unselbstständige Einheiten (zum Beispiel nicht rechtsfähige Stiftungen) sind nicht meldepflichtig.
Identifiziert werden die Vertragspartner ausschließlich durch den LEI. Ohne einen LEI kann daher für meldepflichtige Vertragspartner nicht mehr in börsennotierten Wertpapieren gehandelt werden. Jeder LEI-Pflichtige sollte seinen Banken oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen deshalb rechtzeitig den LEI mitteilen.
Das Deutsche Stiftungszentrum hatte für alle seine LEI-pflichtigen Kunden die Beantragung des LEI übernommen.
Wer einen LEI beantragen möchte, muss sich bei einer akkreditierten LEI-Vergabestelle elektronisch registrieren und dort seine Bevollmächtigung und gegebenenfalls die Bevollmächtigung eines Dritten nachweisen, der für ihn den LEI beantragen soll. Nach Prüfung der Bevollmächtigung wird der LEI für ein Jahr per E-Mail vergeben. Anschließend ist er jährlich zu erneuern. Für die Erstbeantragung und die jährliche Verlängerung fallen je nach Anbieter unterschiedlich hohe Gebühren an.
ist Rechtsanwalt und stellvertretender Leiter des Bereichs "Recht" im Team "Recht und Steuern" im Deutschen Stiftungszentrum.
T 0201 8401-239