Kristin Dörnemann
ist Teamassistentin für die Bereiche "Recht und Steuern" sowie "Consulting".
T 0201 8401-308
Das Stiftungsgeschäft – ein bedeutender Schritt hin zu einem nachhaltigen Vermächtnis und einer dauerhaften Wirkung. Sie als Stifterinnen und Stifter sind die treibende Kraft hinter der Gründung einer Stiftung, die nicht nur Ihr Vermögen, sondern auch Ihre Visionen und Werte in die Zukunft trägt.
Das Stiftungsgeschäft ist der Startpunkt dieser Reise, der Moment, in dem Sie Ihr Vermögen einem höheren Zweck widmen und sicherstellen, dass Ihre Werte und Überzeugungen über Generationen hinweg Bestand haben. Auf dieser Wissensseite möchten wir Sie durch die Schritte und Entscheidungen des Stiftungsgeschäfts führen, Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen näherbringen und Ihnen wertvolle Tipps für die Gestaltung Ihres Stiftungsgeschäfts geben.
Der Begriff "Stiftungsgeschäft" bezeichnet den rechtlichen Akt, durch den eine Stiftung gegründet wird. Es handelt sich dabei um die Willenserklärung des Stifters, Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck zu widmen und eine eigenständige rechtliche Einheit (die Stiftung) zu schaffen. Das Stiftungsgeschäft kann sowohl durch eine lebende Person als auch durch Verfügung von Todes wegen (Testament) erfolgen.
Das Stiftungsgeschäft ist eine zentrale Voraussetzung für die Anerkennung der Stiftung durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde, die die Anerkennungsfähigkeit der Stiftung feststellt und sicherstellt, dass der Stiftungszweck dauerhaft und zuverlässig erfüllt werden kann.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Stiftungsgeschäft sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die wesentlichen rechtlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen für ein Stiftungsgeschäft sind:
Eine Stiftung von Todes wegen wird durch die letztwillige Verfügung eines Stifters errichtet, also durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Dabei handelt es sich um eine besondere Form des Stiftungsgeschäfts, bei der die Errichtung der Stiftung erst nach dem Tod des Stifters wirksam wird.
Durch die sorgfältige Gestaltung des Testaments oder Erbvertrags sowie die Festlegung einer detaillierten Stiftungssatzung kann der Stifter sicherstellen, dass seine Wünsche und Ziele langfristig verwirklicht werden. Dies bietet die Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus einen positiven Einfluss zu nehmen und für die persönlichen Überzeugungen und gemeinnützigen Ziele dauerhaft zu wirken. Diese Form der Stiftungsgründung erfordert eine präzise Planung und rechtliche Beratung, um alle rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen. Letztlich ermöglicht die Stiftung von Todes wegen eine dauerhafte und bedeutungsvolle Vermächtnisbildung, die den Stifter über seinen Tod hinaus durch sein Erbe wirken lässt.
Die wesentlichen Schritte, die für die Gründung einer Stiftung von Todes wegen gelten, sind:
Das Stiftungsgeschäft bildet die Grundlage für die Errichtung einer Stiftung und umfasst die rechtlichen und organisatorischen Schritte, die erforderlich sind, um eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts ins Leben zu rufen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen stellen sicher, dass das Stiftungsgeschäft klar und rechtssicher gestaltet ist und die staatliche Anerkennung erhält. Eine sorgfältige Planung und rechtliche Stiftungsberatung sind entscheidend, um die Anerkennung der Stiftung durch die zuständige Stiftungsbehörde zu gewährleisten und die langfristige Erfüllung des Stiftungszwecks sicherzustellen. Ein verlässlicher Partner an Ihrer Seite ist hierbei wichtig. Ein erfahrener Berater kann Ihnen helfen, die komplexen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und sicherzustellen, dass Ihre Stiftung nach Ihrem Willen und Ihren Vorstellungen dauerhaft agiert. Unsere Experten bieten Ihnen die umfassende Unterstützung, die Sie benötigen, um Ihre Stiftung erfolgreich zu gründen und nachhaltig zu betreiben.
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