Ein Tochterunternehmen des Stifterverbandes Alle Seiten

Ein Tochterunternehmen des Stifterverbandes

Das Stiftungsgeschäft – ein bedeutender Schritt hin zu einem nachhaltigen Vermächtnis und einer dauerhaften Wirkung. Sie als Stifterinnen und Stifter sind die treibende Kraft hinter der Gründung einer Stiftung, die nicht nur Ihr Vermögen, sondern auch Ihre Visionen und Werte in die Zukunft trägt.

Das Stiftungsgeschäft ist der Startpunkt dieser Reise, der Moment, in dem Sie Ihr Vermögen einem höheren Zweck widmen und sicherstellen, dass Ihre Werte und Überzeugungen über Generationen hinweg Bestand haben. Auf dieser Wissensseite möchten wir Sie durch die Schritte und Entscheidungen des Stiftungsgeschäfts führen, Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen näherbringen und Ihnen wertvolle Tipps für die Gestaltung Ihres Stiftungsgeschäfts geben.

Der Begriff "Stiftungsgeschäft" bezeichnet den rechtlichen Akt, durch den eine Stiftung gegründet wird (Foto: Bradbury/gettyimages.de)
Foto: Bradbury/gettyimages.de
Der Begriff "Stiftungsgeschäft" bezeichnet den rechtlichen Akt, durch den eine Stiftung gegründet wird.

Was ist ein Stiftungsgeschäft?

Der Begriff "Stiftungsgeschäft" bezeichnet den rechtlichen Akt, durch den eine Stiftung gegründet wird. Es handelt sich dabei um die Willenserklärung des Stifters, Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck zu widmen und eine eigenständige rechtliche Einheit (die Stiftung) zu schaffen. Das Stiftungsgeschäft kann sowohl durch eine lebende Person als auch durch Verfügung von Todes wegen (Testament) erfolgen.

Das Stiftungsgeschäft ist eine zentrale Voraussetzung für die Anerkennung der Stiftung durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde, die die Anerkennungsfähigkeit der Stiftung feststellt und sicherstellt, dass der Stiftungszweck dauerhaft und zuverlässig erfüllt werden kann.

 

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für das Stiftungsgeschäft?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Stiftungsgeschäft sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die wesentlichen rechtlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen für ein Stiftungsgeschäft sind:

  • Form des Stiftungsgeschäfts
    Das Stiftungsgeschäft kann sowohl zu Lebzeiten des Stifters (durch einseitige schriftliche Erklärung) als auch durch letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) erfolgen.
     
  • Stiftungszweck
    Der Zweck der Stiftung muss klar definiert und dauerhaft umsetzbar sein. Er kann gemeinnützig, mildtätig, kirchlich oder privatnützig sein. Der Zweck darf nicht gegen das Gemeinwohl verstoßen.
     
  • Stiftungsvermögen
    Das Stiftungsgeschäft muss ein ausreichendes Anfangsvermögen vorsehen, das geeignet ist, den Stiftungszweck dauerhaft zu erfüllen. Die Höhe des erforderlichen Vermögens variiert je nach Zweck und Art der Stiftung, muss aber in der Regel eine nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks ermöglichen.
     
  • Stiftungssatzung
    Dem Stiftungsgeschäft muss eine Satzung beigefügt werden. Die Satzung muss den Namen der Stiftung, den Sitz, den Stiftungszweck, Regeln zum Vermögen und die Grundzüge der Organisation und Verwaltung der Stiftung enthalten. Sie bildet die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Stiftung.
     
  • Stiftungsbehörde
    Das Stiftungsgeschäft muss der zuständigen Stiftungsbehörde vorgelegt werden. Diese prüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und erteilt die Anerkennung der Stiftung. Mit ihrer Anerkennung erhält die Stiftung ihre Rechtsfähigkeit.
     
  • Gemeinnützigkeit
    Wenn die Stiftung als gemeinnützig anerkannt werden soll, müssen die Voraussetzungen der Abgabenordnung (AO) erfüllt sein. Dies umfasst unter anderem die ausschließliche und unmittelbare Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke.
    Zusätzlich zu den bundesweiten Regelungen im BGB gibt es in den einzelnen Bundesländern spezielle Landesstiftungsgesetze, die weitere Anforderungen und Regelungen enthalten können. Diese Landesgesetze regeln unter anderem die Zuständigkeiten der Stiftungsbehörden, das Verfahren zur Anerkennung und die laufende Aufsicht über die Stiftung.
     

Die Stiftung von Todes wegen

Eine Stiftung von Todes wegen wird durch die letztwillige Verfügung eines Stifters errichtet, also durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Dabei handelt es sich um eine besondere Form des Stiftungsgeschäfts, bei der die Errichtung der Stiftung erst nach dem Tod des Stifters wirksam wird.

Durch die sorgfältige Gestaltung des Testaments oder Erbvertrags sowie die Festlegung einer detaillierten Stiftungssatzung kann der Stifter sicherstellen, dass seine Wünsche und Ziele langfristig verwirklicht werden. Dies bietet die Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus einen positiven Einfluss zu nehmen und für die persönlichen Überzeugungen und gemeinnützigen Ziele dauerhaft zu wirken. Diese Form der Stiftungsgründung erfordert eine präzise Planung und rechtliche Beratung, um alle rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen. Letztlich ermöglicht die Stiftung von Todes wegen eine dauerhafte und bedeutungsvolle Vermächtnisbildung, die den Stifter über seinen Tod hinaus durch sein Erbe wirken lässt.

Die wesentlichen Schritte, die für die Gründung einer Stiftung von Todes wegen gelten, sind:

  • Testament oder Erbvertrag
    Der Stifter muss in seinem Testament oder Erbvertrag unter Beachtung der jeweiligen Formvorschriften klar und eindeutig festlegen, dass eine Stiftung nach seinem Tod gegründet werden soll. Es muss der Wille des Stifters zum Ausdruck kommen, Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck zu widmen und eine eigenständige rechtliche Einheit (die Stiftung) zu schaffen.
     
  • Testamentsvollstreckung
    Der Stifter kann einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der für die Umsetzung des Stiftungsgeschäfts verantwortlich ist. Der Testamentsvollstrecker muss die Anerkennung der Stiftung bei der zuständigen Stiftungsbehörde beantragen und sicherstellen, dass das Vermögen der Stiftung zugeführt wird.
     
  • Anerkennung durch die Stiftungsbehörde
    Nach dem Tod des Stifters muss die Stiftung durch die zuständige Stiftungsbehörde anerkannt werden. Die Anerkennung als Stiftung bürgerlichen Rechts  erfolgt, wenn die Stiftung die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere hinsichtlich des Stiftungszwecks, des Anfangsvermögens und der Dauerhaftigkeit. Die Stiftung erlangt ihre Rechtsfähigkeit erst mit der Anerkennung durch die Stiftungsbehörde.
      

Die Bedeutung des Stiftungsgeschäfts:
Grundlage und langfristige Wirkung

Das Stiftungsgeschäft bildet die Grundlage für die Errichtung einer Stiftung und umfasst die rechtlichen und organisatorischen Schritte, die erforderlich sind, um eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts ins Leben zu rufen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen stellen sicher, dass das Stiftungsgeschäft klar und rechtssicher gestaltet ist und die staatliche Anerkennung erhält. Eine sorgfältige Planung und rechtliche Stiftungsberatung sind entscheidend, um die Anerkennung der Stiftung durch die zuständige Stiftungsbehörde zu gewährleisten und die langfristige Erfüllung des Stiftungszwecks sicherzustellen. Ein verlässlicher Partner an Ihrer Seite ist hierbei wichtig. Ein erfahrener Berater kann Ihnen helfen, die komplexen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und sicherzustellen, dass Ihre Stiftung nach Ihrem Willen und Ihren Vorstellungen dauerhaft agiert. Unsere Experten bieten Ihnen die umfassende Unterstützung, die Sie benötigen, um Ihre Stiftung erfolgreich zu gründen und nachhaltig zu betreiben.

Gerne beraten wir Sie auch zu den Themen
Stiftungsgründung
Stiftungsrecht
Stiftungsvermögen

Kontakt

Sie sind an unseren Dienstleistungen interessiert oder haben Fragen zum Thema Stiften?
Unsere Experten beraten Sie gerne.

Als zentrale Ansprechpartnerin nimmt Kristin Dörnemann Ihre Anfrage auf – der für Ihr Anliegen richtige Ansprechpartner meldet sich dann in Kürze bei Ihnen!

Kristin Dörnemann (Foto: Sven Lorenz)

Kristin Dörnemann

ist Teamassistentin für die Bereiche "Recht und Steuern" sowie "Consulting".

T 0201 8401-308

E-Mail senden