Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit seinem Schreiben vom 9. April 2020 in verschiedenen Bereichen wie Spenden, Mittelverwendung, Zweckbetrieb, Verlustausgleich etc. Erleichterungen für steuerbegünstigte Körperschaften geschaffen. Auch der Bundesgesetzgeber beschloss mit dem Gesetz vom 27. März 2020 Ausnahmeregelungen für Vereine und Stiftungen, die die Folgen der COVID-19-Pandemie abmildern sollen.
Das Webinar richtet sich an gemeinnützige Einrichtungen und will über die wesentlichen Neuerungen aus dem BMF-Schreiben und dem Bundesgesetz informieren. Es geht zudem auf die mögliche Abweichung der Wertung im Gemeinnützigkeitsrecht und im Stiftungsrecht ein. Anhand von Fallbeispielen wird verdeutlicht, was nun tatsächlich erlaubt ist und was nicht.