
Das neues Stiftungsrecht ist am 1. Juli 2023 in Kraft getreten: Es wurde sowohl auf Bundes- als auch Landesebene neugestaltet. Der Gesetzgeber zielte dabei auf die Erweiterung von Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsfreiräumen ab, aber auch auf mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Stiftungen.
Aktuelle Entwicklungen stellen Praktikerinnen und Praktiker immer wieder vor neue Herausforderungen. Gesetzliche Vorgaben schaffen neue Rahmenbedingungen, doch Zweifelsfragen bestehen weiter. Die von Euroforum Deutschland veranstaltete Konferenz informiert über die zentralen Aspekte der Stiftungsrechtsreform. Expertinnen und Experten diskutieren über Governance, notwendige Satzungs- und Strukturänderungen, Anpassungen der Landesstiftungsgesetze sowie weitere aktuelle Praxisentwicklungen.
Prof. Dr. Stefan Stolte, Mitglied der DSZ-Geschäftsleitung und Leiter des Bereiches "Stiftungsmanagement", war bei der Konferenz mit dabei. In seinem Vortrag beleuchtete er die Gestaltung von Stiftungssatzungen, insbesondere Änderungsermächtigungen im Stiftungsgeschäft. Er gab Hinweise zur Modernisierung von Stiftungssatzungen, darunter Haftungsregeln sowie virtuelle und hybride Beschlussfassung. Außerdem sprach Stolte über Neuregelungen zu Strukturänderungen, wie etwa die Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung oder eine Zulegung/Zusammenlegung.
Die Veranstaltung richtete sich an Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Vorstände und Geschäftsführungen von Stiftungen.