Stiftungen bauen Brücken und sind eine unverzichtbare Stütze der Gesellschaft. Stiftungen können unkonventionell denken und innovativ fördern, sie können eingreifen, anstoßen und vorantreiben, aber auch bewahren und beschützen.
Das so wichtige gemeinnützige Tun findet in verschiedenen Rechtsformen statt. Als Urform der Stiftung gilt die Treuhandstiftung – eine bis heute sehr beliebte Variante mit stetig wachsendem Stellenwert. Dieses bewährte Stiftungsmodell eignet sich für die Vermögensnachfolge, aber auch für das gemeinwohlorientierte Wirken von Unternehmen und natürlichen Personen. Die genaue Ausprägung hängt von den individuellen Umständen und Zielen der Stifterinnen und Stifter ab.