Der Bundesverband Deutscher Stiftungen und der Stifterverband hatten sich mit anderen gemeinnützigen Dachverbänden und Organisationen – zuletzt durch ein gemeinsames Schreiben an den Finanzminister Olaf Scholz – an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gewandt und dazu aufgefordert, schnell mehr Handlungsspielraum für gemeinnützige Organisationen in der Corona-Krise zu schaffen und ihnen gleichzeitig mehr Rechtssicherheit zur eigenen Existenzsicherung zu geben.
"Wir begrüßen die rasche Umsetzung des BMF mit seinen Verwaltungsregelungen vom 9. April 2020, die viele Erleichterungen für Unterstützungsmaßnahmen vom 1. März bis 31. Dezember 2020 vorsehen", sagt Marie-Alix Ebner von Eschenbach, Mitglied der Geschäftsleitung im Bundesverband Deutscher Stiftungen.
Gleichzeitig stößt das Fehlen notwendiger Regelungen zu Erleichterungen für grenzüberschreitende Corona-Hilfe auf Unverständnis. "Eine weltweite Pandemie erfordert grenzüberschreitende Hilfestellung – dies ist ein Gebot der Solidarität und des Zusammenhalts in der EU", sagt Erich Steinsdörfer, Geschäftsführer und Vorsitzender der Geschäftsleitung des Deutschen Stiftungszentrums im Stifterverband.
Die Verwaltungsregelungen enthalten auch keine Festlegungen für bestehende Zuwendungs- und Fördervereinbarungen für Projekte/Veranstaltungen, die nicht stattfinden können. Gelder, die von Seiten der Fördergeber nicht zurückgefordert werden, dürfen nicht wegen Mittelfehlverwendung von Seiten der Finanzverwaltung sanktioniert werden. Schließlich sind nach wie vor Verwaltungsvorschriften zu Anpassungen hinsichtlich Projektlaufzeiten, Personalkosten und Verwendungsnachweisen bei bestehenden Fördervereinbarungen zwischen staatlichen Stellen und gemeinnützigen Organisationen dringend erforderlich.