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Mehr Handlungsspielraum für Stiftungen in der Corona-Krise

16.04.2020

Schreiben des Bundesfinanzministeriums bringt Erleichterungen und schafft Rechtssicherheit

Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie hat das Bundesfinanzministerium am 9. April 2020 steuerliche Erleichterungen für gemeinnützige Organisationen und deren Förderer beschlossen.
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen und der Stifterverband begrüßen ausdrücklich die darin enthaltenen Erleichterungen für Stiftungen. Gleichzeitig sehen sie noch Nachbesserungsbedarf.

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen und der Stifterverband hatten sich mit anderen gemeinnützigen Dachverbänden und Organisationen – zuletzt durch ein gemeinsames Schreiben an den Finanzminister Olaf Scholz  – an das  Bundesministerium der Finanzen (BMF) gewandt und dazu aufgefordert, schnell mehr Handlungsspielraum für gemeinnützige Organisationen in der Corona-Krise zu schaffen und ihnen gleichzeitig mehr Rechtssicherheit zur eigenen Existenzsicherung zu geben.

"Wir begrüßen die rasche Umsetzung des BMF mit seinen Verwaltungsregelungen vom 9. April 2020, die viele Erleichterungen für Unterstützungsmaßnahmen vom 1. März bis 31. Dezember 2020 vorsehen", sagt Marie-Alix Ebner von Eschenbach, Mitglied der Geschäftsleitung im Bundesverband Deutscher Stiftungen. 

Gleichzeitig stößt das Fehlen notwendiger Regelungen zu Erleichterungen für grenzüberschreitende Corona-Hilfe auf Unverständnis. "Eine weltweite Pandemie erfordert grenzüberschreitende Hilfestellung – dies ist ein Gebot der Solidarität und des Zusammenhalts in der EU", sagt Erich Steinsdörfer, Geschäftsführer und Vorsitzender der Geschäftsleitung des Deutschen Stiftungszentrums im Stifterverband.

Die Verwaltungsregelungen enthalten auch keine Festlegungen für bestehende Zuwendungs- und Fördervereinbarungen für Projekte/Veranstaltungen, die nicht stattfinden können. Gelder, die von Seiten der Fördergeber nicht zurückgefordert werden, dürfen nicht wegen Mittelfehlverwendung von Seiten der Finanzverwaltung sanktioniert werden. Schließlich sind nach wie vor Verwaltungsvorschriften zu Anpassungen hinsichtlich Projektlaufzeiten, Personalkosten und Verwendungsnachweisen bei bestehenden Fördervereinbarungen zwischen staatlichen Stellen und gemeinnützigen Organisationen dringend erforderlich.

 

Welche Erleichterungen bringt das BMF-Schreiben?

  • Im Gemeinnützigkeitsrecht ist es nun möglich, im Rahmen der Corona-Hilfe auch ohne Satzungsänderung einerseits Mittel einzusetzen, die keiner anderweitigen Bindungswirkung unterliegen, andererseits Personal oder Räumlichkeiten zu überlassen. Gleichfalls sind Mittelweiterleitungen vereinfacht worden.
  • Daneben werden unter anderem Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Zuwendungen und Spendenaktionen verbessert, Zuwendungsbescheinigungen erfreulicherweise vereinfacht, Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen als Sponsoring anerkannt, Schenkungssteuerbefreiungen gewährt und Arbeitslohnspenden lohnsteuerlich begünstigt.
  • Wichtig sind auch die Regelungen zum Schutz der gemeinnützigen Organisationen, nach denen Verluste aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder der Vermögensverwaltung ausgeglichen werden können, sowie dieumsatzsteuerrechtliche Regelungen, die für Hilfeleistungen vorgesehen sind.
  • Nicht zuletzt wurden auch Regelungen getroffen, die es den gemeinnützigen Organisationen einfach ermöglichen, das Kurzarbeitergeld auf bis zu 80 Prozent des bisherigen Entgelts aufzustocken. Auch eine Fortsetzung der Zahlung von Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen wird nicht beanstandet werden.

 

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen vertritt die Interessen der Stiftungen in Deutschland. Er hat mehr als 4.500 Mitglieder. Über Stiftungsverwaltungen sind ihm 8.400 Stiftungen mitgliedschaftlich verbunden. Damit sind rund drei Viertel des deutschen Stiftungsvermögens im Bundesverband Deutscher Stiftungen organisiert. Der größte und älteste Stiftungsverband in Europa ist das anerkannt führende Kompetenzzentrum für Stiftungen. 

Der Stifterverband ist die Gemeinschaftsinitiative von Unternehmen und Stiftungen, die als einzige ganzheitlich in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Innovation berät, vernetzt und fördert. Er ist zugleich Förderer des Stiftungswesens und Treuhänder privater Stiftungen. Seine Kompetenz rund um das Stiftungswesen hat der Stifterverband in seiner Tochter, dem Deutschen Stiftungszentrum (DSZ), gebündelt.

Pressekontakt

Anke Meis (Foto: Sven Lorenz)

Anke Meis

ist Leiterin des Bereiches "Kommunikation & Marketing" im Deutschen Stiftungszentrum.

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Dr. Mario Schulz

ist Leiter Themenmanagement im Bundesverband Deutscher Stiftungen.

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