Antragsberechtigt sind Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland, die Approbationsstudiengänge (Bachelor und konsekutiver Master) für Klinische Psychologie/Psychotherapie nach Maßgabe des PsychThG sowie der dazugehörigen Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) anbieten. Die Juniorprofessur muss in Forschung und Lehre im Bereich dieses Approbationsstudienganges angesiedelt werden.
Die Schwerpunkte der Forschung sollen dabei auf dem Gebiet der Psychoanalyse und analytischen Psychotherapie liegen. Die Professur soll sich mit Projekten der Grundlagen-, Wirkungs-, oder Prozessforschung zur psychoanalytischen und/oder tiefenpsychologisch fundierten bzw. psychodynamischen Psychotherapie befassen. Es wird erwartet, dass die Juniorprofessorin oder der Juniorprofessor über praktische Behandlungskompetenz im Bereich dieser Therapieformen verfügt. Als Nachweis dieser Kompetenz ist in der Ausschreibung eine mit der Approbation als psychologische Psychotherapeutin oder psychologischer Psychotherapeut abgeschlossene oder weit gediehene Ausbildung an einem von der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT), der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung (DPV) oder der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft (DPG) oder einer vergleichbaren internationalen Fachgesellschaft für psychoanalytische und psychodynamische Psychotherapie anerkannten Ausbildungsinstitut zu verankern.
Bewerbungen von Universitäten, die sich bereit erklären, die einzurichtende Juniorprofessur mit Tenure-track auszuschreiben und nach Ablauf zu verstetigen, werden bevorzugt berücksichtigt.
Zur Sicherstellung des Förderungszwecks soll mindestens ein internes oder externes Mitglied der einzurichtenden Berufungskommission und des Gutachtergremiums für die Zwischenevaluation der DGPT, DPV oder DPG oder einer vergleichbaren internationalen Fachgesellschaft angehören, soweit dem die Berufungsordnung der Universität nicht entgegensteht.
Für die Stiftungsjuniorprofessur stellt die Köhler-Stiftung jährlich für einen Zeitraum von zunächst drei Jahren eine Besoldung nach W1 nach Maßgabe der landesspezifischen Besoldungsordnung zur Verfügung. Bei einer erfolgreichen Evaluation nach Ablauf der ersten drei Jahre erfolgt die Förderung für weitere drei Jahre. Die Universität – vertreten durch den Präsidenten/die Präsidentin – wird gebeten, ein nachvollziehbares Konzept vorzulegen, das folgende Aspekte berücksichtigt:
- Geplante inhaltliche Schwerpunkte der Stiftungsjuniorprofessur
- Einbindung in die (universitäre) Forschung und Lehre
- Interdisziplinäre Kooperation mit angrenzenden Fachbereichen
- Verpflichtung zur öffentlichen, internationalen Ausschreibung der Stiftungsjuniorprofessur
- Erklärung zum Umfang der zusätzlichen Ausstattung der Stiftungsjuniorprofessur
- (Ausstattung/Räume, Sachmittel, Mitarbeiter etc.) durch die Universität
- Angaben zur Verstetigung der Stiftungsjuniorprofessur nach Ablauf der Förderung durch die Köhler-Stiftung
Das aussagefähige Konzept (maximal vier Seiten) ist bis spätestens 29. Februar 2024 bei der Stiftung als PDF per E-Mail einzureichen.
Aus diesen Anträgen wählt ein Gremium aus Mitgliedern des Vorstandes der Köhler-Stiftung, gegebenenfalls unter Hinzuziehung weiterer Expertise, die am besten geeigneten Anträge aus und wird die in Betracht kommenden Universitäten zur Erläuterung des Konzeptes auffordern sowie gegebenenfalls eine Begehung des Instituts, an dem die Juniorprofessur angesiedelt werden soll, durchführen.