Inklusion ist kein Ziel und auch keine Utopie, sondern ein Prozess und ein Menschenrecht.
Etwa zehn Prozent der Menschen in Deutschland leben mit Behinderungen. Aber nur in wenigen Freundeskreisen oder Arbeitsumfeldern hat jede zehnte Person eine Behinderung. Das liegt vor allem daran, dass es in Deutschland nach wie vor exklusive Strukturen gibt. Menschen mit Behinderung werden oft gesondert beschult, leben in besonderen Wohneinrichtungen oder arbeiten in speziellen Werkstätten für behinderte Menschen. Das führt dazu, dass sie nicht Teil der "Mehrheitsgesellschaft" sind. Behinderte Menschen werden nicht mitgedacht, Ausschlüsse und Berührungsängste entstehen. Viele Menschen mit Behinderungen stoßen auf Barrieren, die ihre Teilhabe einschränken. Nicht nur physische Barrieren, wie zum Beispiel eine Treppe, sondern auch unzureichende Kommunikation oder Informationen sowie Vorurteile und Diskriminierung tragen dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen ausgeschlossen werden.
Inklusion ist die Annahme und Bewältigung menschlicher Vielfalt. Doch vor allem ist Inklusion ein Menschenrecht. Die UN-Behindertenrechtskonvention, die dieses Recht festschreibt, gilt bereits seit 2009 in Deutschland. Menschen mit Behinderungen müssen also nicht dankbar dafür sein, dass sie teilhaben dürfen – es ist ihr Recht. Ihnen müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass sie teilhaben können. In einer inklusiven Gesellschaft werden Strukturen dahingehend verändert, dass alle Personen von Anfang an gleichberechtigt teilhaben können. Von Inklusion profitieren alle.
Auch in der Stiftungsarbeit sind Strukturen und Prozesse vielfach noch nicht inklusiv und reproduzieren gesellschaftliche Strukturen. Arbeitsteams, Arbeitsprozesse, Ausschreibungen, Veranstaltungen, Auswahlverfahren, Kriterien zur Geldvergabe etc. können alle inklusiv sein. "Wer Inklusion will, der findet Wege. Wer sie nicht will, der findet Ausreden", sagte bereits Hubert Hüppe, ehemaliger Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Die Frage lautet nicht, ob Inklusion umgesetzt wird, sondern wie. Als gemeinnützige Organisation sollten Stiftungen hier mit Vorbildcharakter vorangehen.