Der Unterschied zwischen der freiwilligen Selbstverpflichtung, die durch den Charta der Vielfalt e.V. umgesetzt wird, und anderen Instrumenten (zum Beispiel Selbstregulierung oder Selbstzensur) liegt im Verzicht auf eine allgemeingültige, gesetzliche Regulierung.
Die freiwillige Selbstverpflichtung versteht sich als Instrument, das zur Erreichung von organisationsspezifischen Zielen beiträgt. Das bedeutet, dass anstelle von ordnungsrechtlichen Lösungen in Eigenverantwortung bestimmte Ziele mit einer Verhandlungslösung, auf Basis von Verträgen bzw. Abkommen oder von rechtlich unverbindlichen Absprachen, angestrebt werden(1). Vorrangig bekannt im Umweltbereich, verpflichten sich Institutionen und Unternehmen hierbei auf ein konkretes Ziel und legen fest, wie der Nachweis über die Einhaltung der Verpflichtung geführt werden soll.
Durch die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt legen Institutionen und Unternehmen freiwillig ein Augenmerk auf die Förderung einer vielfältigen Belegschaft. Es werden selbstformulierte Ziele gesetzt, eine Strategie zur Erreichung der Ziele entwickelt und diese sowohl nach außen als auch nach innen kommuniziert. Das schafft Transparenz, Vertrauen und ein positives Leitbild. Das bedeutet: Arbeitnehmende können sich in Zukunft auf die gesetzten Ziele berufen, während Führungskräfte eine Verhaltensleitlinie haben, über die sie eine entsprechende Organisationskultur aufbauen können. Wiederum ist es anderen Organisationen im Idealfall möglich, sich die gelebten Erfolgsgeschichten zum Vorbild zu nehmen.
Und warum ist das gerade für Stiftungen wichtig? Stiftungen, privat oder öffentlich, fungieren als treibende Kraft hinter gesellschaftlichen Entwicklungen und wirken als Vorbilder. Die Schwerpunkte kulturelle Vielfalt, Integration, Anti-Diskriminierung und interkultureller Dialog bilden dabei nur einen kleinen Teil ihrer Arbeit. Umso wichtiger ist es, die Vielfalt auch in den eigenen Reihen zu erkennen und alle Mitarbeiter_innen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft wertzuschätzen. Dabei sind freiwillige Selbstverpflichtungen ein klarer Ausdruck dieser Verantwortung.