Das aktuelle Geschehen in der Ukraine hält uns weiter in Atem. Die Hilfs- und Spendenbereitschaft sind angesichts des großen Leids durch den Krieg ungebrochen. Um das Engagement zu unterstützen, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 17. März 2022 das Schreiben "Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten" veröffentlicht.
Was haben Stiftungen, steuerbegünstigte Körperschaften und Unternehmen beim Spenden und bei sonstigen Hilfsmaßnahmen für Opfer des Krieges zu beachten? Und welche steuerlichen Erleichterungen gelten jetzt für Spenden zugunsten der Ukraine-Nothilfe? In einem kostenfreien Webinar bei der ESV-Akademie erklärte Benjamin Weber von den DSZ Rechtsanwälten die Verwaltungsanweisungen im BMF-Schreiben und beantwortete Praxisfragen von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern.