Die Hilfs- und Spendenbereitschaft sind angesichts des großen Leids durch den Krieg in der Ukraine ungebrochen. Um das Engagement zu unterstützen, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) jetzt ein Schreiben veröffentlicht, das über steuerliche Erleichterungen für Spenden zugunsten der Ukraine-Nothilfe informiert. Diese gelten für Maßnahmen, die vom 24. Februar bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt werden.